1. Soester Anzeiger
  2. Lokales
  3. Werl

Radeln in Teilen der Fußgängerzone - aber Autos müssen draußen bleiben

Erstellt:

Von: Gerald Bus

Kommentare

Fahrräder sind ein Teilen der Fußgängerzone bald ganz erlaubt, zurzeit ist das tagsüber weitgehend verboten.
Fahrräder sind ein Teilen der Fußgängerzone bald ganz erlaubt, zurzeit ist das tagsüber weitgehend verboten. © um_Uta Müller

Die Stadt sattelt um –und überrascht mit einer klaren Vorgabe für den anstehenden Ideenwettbewerb zur Neugestaltung der Fußgängerzone. So soll die Ausweitung des Radverkehrs in Teilen der Fußgängerzone fester Bestandteil sein, und zwar in den beiden Randbereichen nördlich und südlich.

Werl -So soll die Walburgisstraße auf dem Abschnitt zwischen Danielsmeier und Bachstraße für den Radverkehr ebenso freigegeben werden wie die Steinerstraße im Abschnitt zwischen der Straße Am Rykenberg und der Kämperstraße/Steinergraben. Dadurch ergibt sich laut Verwaltung „eine Verkürzung der reinen Fußgängerzone von Norden und Süden her“.

Von Autos in diesen beiden „Kopfstücken“ der heutigen Fußgängerzone, die im Zuge der Potenzialanalyse vom Büro „Stadt+Handel“ ebenfalls als denkbar eingestuft wordne waren, ist hingegen keine Rede mehr. Allerdings hatten sich im Nachgang bei einer Befragung unserer Zeitung der überwiegende Teil der Händler auch gegen motorisierten Verkehr ausgesprochen.

Ebenfalls ist die Möglichkeit einer durchgängigen Nutzung der Fußgängerzone durch Radfahrer vom Tisch. Der Kernbereich der Fußgängerzone mit dem Mittelpunkt Marktplatz bleibt frei vom Radverkehr mit Ausnahme der Wochenenden und Nachtzeiten. Dennoch überrascht, dass der Radverkehr zumindest in Teilen der Fußgängerzone nicht mehr nur als Idee und Möglichkeit im Raum steht, sondern als Vorgabe zum Anforderungsprofil des Wettbewerbs zur Neugestaltung gehören wird. Damit rammt die Verwaltung Pflöcke ein, an denen sich die Teilnehmer am Ideenwettbewerb zu orientieren haben.

Frage der Umsetzung: Separate Fahrradspur oder Mischverkehrsfläche?

Aber wie die Radler in den betreffenden Bereichen der Fußgängerzone integriert werden, ist offen. „Ob die konkrete Ausgestaltung der nördlichen Walburgisstraße und der südlichen Steinerstraße zum Beispiel als separate Fahrradspur oder als Mischverkehrsfläche (Shared Space) umgesetzt wird, soll den teilnehmenden Planungsbüros überlassen werden, um möglichst viel Spielraum für kreative Lösungen zu geben“, so heißt es in der Ankündigung der Verwaltung für den Planungsausschuss am kommenden Mittwoch, 4. Mai (18 Uhr im Rathaus),

Die Umgestaltung der Fußgängerzone ist eine Maßnahme des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Dabei geht es um die Gestaltung des öffentlichen Raums „für die Aufenthaltsqualität und das gesamte Erscheinungsbild des Stadtkerns“.

Barrierefreiheit und Digitalisierung gehören dazu, die Stärkung des ÖPNV sowie Rad- und Fußverkehrs, die Stärkung und Konzentration von Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten. Konkreter heißt es in den Vorgaben:

Gesucht ist nun das „bestmögliche Entwurfskonzept“ eines Planungsbüros. Dazu wird es einen Wettbewerb geben. Ein Architektur- und Planungsbüro aus Dortmund unterstützt die Stadt bei der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens Es soll im Februar/März 2023 abgeschlossen sein.

Auch interessant

Kommentare