Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. April 2021 rund 330 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 13,1 Prozent in der Wohnung des Werlers gelagert zu haben, um die Betäubungsmittel weiterzuverkaufen.
Das Duo soll zudem am selben Tag spätabends gegen 22.30 Uhr zu der Wohnung eines Zeugen gegangen sein, um von diesem Schulden einzutreiben. Laut Prozessankündigung soll der Zeuge den Angeklagten 20 Euro aus vorangegangenen „Betäubungsmittelgeschäften“ geschuldet haben.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen die Männer den Zeugen mit einer Softair-Pistole bedroht haben. Beim Versuch, in die Wohnung einzudringen, soll der Angeklagte aus Hamm mit der Softair-Pistole geschossen und dadurch bei einer anwesenden Frau eine etwa einen Zentimeter große Kratzwunde am Hals und bei dem säumigen Zahler eine Abschürfung an der Hand verursacht haben.
Dem Angeklagten aus Hamm wird darüber hinaus vorgeworfen, am 2. Juni 2021 in seinem Schlafzimmer 265 Gramm Marihuana (Wirkstoffgehalt 16,8 Prozent) zum Weiterverkauf gelagert zu haben, um damit Gewinne zu machen. Dabei soll er in unmittelbarer Nähe der Drogen einen Teleskopschlagstock und ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 12 Zentimetern aufbewahrt haben.
Es sind zunächst zwei Fortsetzungstermine am Landgericht Arnsberg angesetzt, und zwar am Freitag, 26. Mai, und eine Woche später am Freitag, 2. Juni. Der Beginn der Verhandlungen ist jeweils um 8.30 Uhr.