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Pilzsammler stürmen die Wälder

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Von: Klaus Bunte

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 Was in Werl ein Problem ist: Die Pilzsammler „suchen zu bald allen Tag- und Nachtzeiten“, sagt Jürgen Staubach vom Kommunalbetrieb (Symbolfoto).
Was in Werl ein Problem ist: Die Pilzsammler „suchen zu bald allen Tag- und Nachtzeiten“, sagt Jürgen Staubach vom Kommunalbetrieb (Symbolfoto).   © Sebastian Gollnow/dpa

„Im Wald, da sind die Räuber“, lautet der Titel eines alten Volks- und Stimmungsliedes. Die trifft man dort heute eher selten an, stattdessen vielmehr die Jäger und Sammler. Und letztere trifft man immer häufiger an – vor allem die Pilzsammler.

Werl – Es gibt Landstriche, da schlagen die Waldbauern Alarm, weil ihnen die Sammler in diesem Jahr in Scharen durch die Wälder trampeln. Und damit durchaus gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen können (siehe Infokasten).

„Auch wir haben bemerkt, dass ungewöhnlich viele Pilzsammler die städtischen Waldflächen aufgesucht haben”, meint Jürgen Staubach, Leiter des Kommunalbetriebs. „Wir haben aber nicht festgestellt, dass dort in größerem Umfang gewerbsmäßig gesammelt wurde. Was eher ein Problem ist: Sie suchen zu bald allen Tag- und Nachtzeiten.“

Gut, ob da auch mitten in der Nacht jemand durchs Unterholz stolpert, ist nicht empirisch belegt, aber in den frühen Morgenstunden sowie im letzten Tageslicht seien tatsächlich noch welche gesichtet worden, so Staubach weiter. „Und auf diesem Weg bringen sie sehr viel Unruhe in den Wald und die Tierwelt, und sie suchen auch in Forstkulturen, die man eigentlich nicht betreten soll, mitunter auch nicht darf. Ich bin jedoch guter Dinge, dass die niedrigen Temperaturen dafür sorgen, dass das bald ein Ende hat.“

Grundsätzlich darf jeder Bürger Wälder betreten, ganz gleich, ob es sich um kommunale Wälder handelt oder um solche in Privatbesitz – sofern es sich dabei um keine Naturschutzgebiete handelt.

Jürgen Staubach dazu: „Entscheidend ist die Frage, ob jemand gewerblich sammelt. In manchen Landstrichen wie in der Eifel oder im Sauerland schwärmen wirklich Gruppen organisiert und in größerer Anzahl aus und sammeln große Mengen. Das ist absolut unzulässig, erlaubt ist nur für den Privatbedarf.“

Was erlaubt ist und was nicht?

Beim Sammeln im Wald müssen Pilzsammler Regeln beachten. In Naturschutzgebieten und im Nationalpark Eifel ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich verboten. Daneben gilt für Forstkulturen und Dickungen ein Waldbetretungsverbot nach dem Landesforstgesetz. In den übrigen Waldgebieten sind bestimmte Pilze aus Artenschutzgründen tabu. Dies sind zum Beispiel der Sommer-Röhrling, Kaiserlinge und Trüffel.

Daneben gibt es für beliebte Speisepilzarten wie Steinpilz, Pfifferling und die Rotkappen nach der Bundesartenschutzverordnung eine Ausnahmeregelung. Speisepilze wie Pfifferlinge oder Steinpilze dürfen nur in Maßen und ausschließlich für den Eigenbedarf gesammelt werden. Wer Pilze in gewerblichem Maße sammelt, begeht eine Straftat. Übermäßiges Sammeln von Pilzen, erst recht in Naturschutzgebieten, schadet zugleich in deutlichem Maße dem Öko-System Wald. Pilzsammler dürfen nur maximal zwei Kilogramm sammeln.

Pilze zu sammeln, um sie zum Beispiel in der Gastronomie oder auf Märkten zu verkaufen, ist artenschutzrechtlich verboten. Auf keinen Fall sollte man alle sich anbietenden Pilze sammeln, um dann zu Hause in Ruhe die Pilzart zu bestimmen. Dabei erwischt man fast zwangsläufig geschützte Arten und schadet dem sensiblen Ökosystem Wald. Tabu sind auch die frühen Morgen- und Abendstunden, denn in dieser Zeit braucht das Wild im Wald Ruhe. (Quelle: land.nrw)

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