Die Staatsanwaltschaft Arnsberg sehe „keinen Anfangsverdacht“ und habe daher auch keine Ermittlungen gegen die Betreiber der Schliefenanlage eingeleitet. Demnach gibt es keine Untat, die bestraft werden könnte – auch wenn Peta auf die Jäger zielte. „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz“, sagt Thomas Poggel.
Allein aus der Existenz kann man nicht auf das Vorliegen einer Straftat schließen
Das Betreiben einer Schliefenanlage sei nach dem Landesjagdgesetz zulässig. „Und allein aus der Existenz kann man nicht auf das Vorliegen einer Straftat schließen.“
In einer anderen Anlage in NRW mit einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau simuliert, soll es beim Betrieb Verstöße gegeben haben, sodass es dort zu einer Anklage gekommen war. Denn natürlich müssten die Vorschriften eingehalten werden. Wenn Peta bezüglich der Anlage in Sönnern ebenfalls Anhaltspunkte für Verstöße habe, dann müsse die Organisation sie liefern. Der Staatsanwaltschaft ist laut Poggel zumindest nichts davon bekannt. Gegen die Entscheidung kann Peta nun noch Beschwerde einlegen, dann würde die Generalstaatsanwaltschaft prüfen.
Peta hatte von „Tierquälerei“ in den Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden gesprochen. Füchse würden dort „in permanente Todesangst“ versetzt, würden immer wieder in unterirdische Tunnel getrieben. 100 weitere Betreiber im Bundesgebiet seien ebenfalls angezeigt worden. Die Tierrechtsorganisation fordert die Schließung der Anlage in Sönnern „sowie die Beschlagnahmung der dort möglicherweise noch eingesperrten Füchse“. Die Werler Anlage werde vom Deutschen Jagdterrierclub Mitte-Werl betrieben.
Dass das Schliefen per Gesetz legal ist, hatte aber auch Peta vor einigen Tagen eingeräumt. „Aber das ist ja unsere Kritik: Aus unserer Sicht ist es mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.“ Demnach dürften Tiere nicht auf Tiere gehetzt werden, genau das passiere aber. Und überhaupt sei die gesamte Fuchsjagd, anders als von den Jägern behauptet, nicht nötig. Anders als im Kinderlied lasse sich der Fuchs nichts zu Schulden kommen, weshalb man ihn erschießen dürfe.
Die Kompetenzgruppe für Bau- und Schliefenanlagen beim Deutschen Jagdgebrauchshundeverband hatte die Vorwürfe von Peta als „völligen Blödsinn“ bezeichnet. Anlagen wie die in Sönnern zur Ausbildung von Hunden seien nicht nur erlaubt, sondern zwingend notwendig. Die Anlage in Sönnern sei bereits mehrere Jahrzehnte alt, beim Veterinäramt aufgeführt und werde regelmäßig abgenommen.