Das Kreis-Veterinäramt habe eine unangemeldete tierschutzrechtliche Kontrolle in der Schliefenanlage und der dazugehörigen Fuchshaltung vorgenommen. Auslöser war ein Hinweis der Staatsanwaltschaft Arnsberg, dass es eine Klage der Tierrechtsorganisation Peta gegen jene Anlage gebe. „Es sind keine Verhältnisse vorgefunden worden, die die sofortige Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nötig gemacht hätten“, sagt Birgit Kalle.
Es habe im Nachgang „umfassende Prüfungen“ gegeben, ob die Haltung der Füchse erlaubnispflichtig im Sinne des Paragrafen 11 des Tierschutzgesetzes ist. Diese Prüfung ist inzwischen abgeschlossen: „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Ein solches Tiergehege ist allerdings anzeigepflichtig nach Naturschutzrecht.“ Die Betreiber der Anlage hätten zugesichert, dass dieser Pflicht zeitnah nachgekommen wird.
Anhaltspunkte für eine Tierquälerei, wie von Peta behauptet, habe die Kreisbehörde aber nicht gefunden. Zuvor habe der Kreis die Schliefenanlage nie kontrolliert, „weil sie dem Kreis nicht gemeldet worden war und bis zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weder dem hiesigen Veterinärdienst noch der Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Jagdbehörde bekannt war“.
Zunächst hatte der Kreis zu den Ergebnissen der Kontrolle nichts mitteilen wollen – unter Verweis auf den Datenschutz. Schließlich, so die Sprecherin, sei es um „Auskünfte aus einem schwebenden Verfahren“ gegangen.
Der Kreis Soest verweist auf das Landespressegesetz und dass „durch die Offenlegung die (Zwischen-)Ergebnisse einer laufenden behördlichen Überwachung mitgeteilt worden wären“. Allerdings erlaubt das Landespressegesetz eine Versagung von Auskünften nur, wenn dadurch „die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“. Jetzt, so der Kreis auf neuerliche Anfrage, sei das Verfahren inzwischen „weitestgehend abgeschlossen“.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach der Peta-Strafanzeige gegen den Betreiber der Anlage in Sönnern das Verfahren eingestellt, da Schliefenanlagen nach dem Landesjagdgesetz zulässig seien und man allein aus der Existenz nicht auf das Vorliegen einer Straftat schließen könne. Es gebe „keinen Anfangsverdacht“ und daher auch keine Ermittlungen gegen die Betreiber.
Die Justiz hatte das Kreisveterinäramt über die Anzeige in Kenntnis gesetzt.
Eine Formalie, schien es, zumal die Kompetenzgruppe für Bau- und Schliefenanlagen beim Deutschen Jagdgebrauchshundeverband mitgeteilt hatte, dass die Anlage in Sönnern bereits mehrere Jahrzehnte alt, beim Veterinäramt aufgeführt sei und regelmäßig abgenommen werde.
Peta hatte von „Tierquälerei“ in Schliefenanlagen zur Jagdhund-Ausbildung gesprochen. Füchse würden im künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau simuliert, „in permanente Todesangst“ versetzt. Die Organisation fordert die Schließung der Anlage „sowie die Beschlagnahmung dort möglicherweise noch eingesperrter Füchse“.