Dass Verteidiger Rotger van Lengerich die Sachlage gänzlich anders bewertet, hat er bereits im Laufe des Prozesses mehrmals deutlich gemacht. Entsprechend legte sich der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer auch ins Zeug und unternahm alles, um Zweifel an der Schuld des Werlers zu säen.
Letztendlich stellte van Lengerich sogar noch einen sogenannten Hilfsbeweisantrag. Falls die Richter bei ihrer Beratung zu dem Schluss kämen, dass der Werler wegen Drogenhandels verurteilt werden müsse, sollten sie vorab noch zwei weitere Zeugen vernehmen. Die 37. Strafkammer des Landgerichts wollte über diesen Antrag aber gerne schon unmittelbar nach den Plädoyers entscheiden. Daher wurde die Verhandlung um eine Stunde unterbrochen, ehe sie mit der Zurückweisung des Antrags fortgesetzt wurde.
Für Verteidiger van Lengerich war dies jedoch eine weitere Steilvorlage. „Über meinen Hilfsbeweisantrag hätte zwingend erst im Urteil entschieden werden dürfen“, echauffierte er sich. Die Tatsache, dass die Richter die Vernehmung der Zeugen nun schon vor dem letzten Wort des Angeklagten abgelehnt hätten, mache deutlich, dass sie sich eindeutig auf Verurteilungskurs befänden.
„Mein Mandant hat nun den Eindruck, dass er bereits vorverurteilt ist“, sagte Anwalt van Lengerich. Die für ihn logische Folge: Der Angeklagte stellte einen Befangenheitsantrag gegen alle vier Berufs- und Schöffenrichter.
Über diesen Antrag muss nun eine andere Strafkammer am Dortmunder Landgericht entscheiden. Lehnt sie ihn ab, könnte am 22. Juni das Urteil gesprochen werden.