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Miri-Clan-Prozess: Lange Haftstrafe für Werler

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Ein Haufen Kokain
Um Kokain-Handel ging es im Miri-Prozess mit einem beschuldigten Werler. © Christian Charisius / dpa

In Dortmund ist das Urteil im Kokainprozess gegen einen 41-jährigen Mann aus Werl gesprochen worden. Der Bruder des Dortmunder Miri-Clan-Chefs erhielt zwar eine hohe Haftstrafe. Dennoch sieht er bereits jetzt einen Silberstreif am Horizont.

Werl/Dortmund – Als die Verhandlung kurz vor Weihnachten 2021 begann, hatten die Richter gerade einmal vier Prozesstage angesetzt. Doch die Erwartung, das Urteil schon im Januar sprechen zu können, erfüllte sich nicht. Immer neue Anträge – vor allem von Seiten der Verteidigung – machten immer neue Verhandlungstage erforderlich.

Der Angeklagte selbst äußerte sich während der gesamten Prozessdauer nicht zu den Vorwürfen, die Oberstaatsanwalt Dirk Stickeln in seiner Anklageschrift erhoben hatte. Im Frühjahr 2020 habe der Werler mehrere Kilogramm Kokain von seinem Bruder aus Dortmund erhalten und in seiner Wohnung zwischengelagert, hieß es. Und: Vor der Weitergabe des Rauschgifts an verschiedene Abnehmer habe der Angeklagte das Kokain außerdem mit Streckmittel versetzt, so Stickeln.

Ein Zeuge brach das Schweigen

Obwohl der Staatsanwaltschaft und auch dem Gericht eine Vielzahl von Zeugen bekannt waren, die zu den fraglichen Taten aussagen konnten, fand sich mehrere Wochen lang niemand, der den Werler belastete. Entweder verweigerten die Zeugen ihre Aussage vollständig, weil sie keine eigenen Straftaten zugeben wollten. Oder aber sie sagten klipp und klar: „Dieser Mann hier war nicht dabei.“ Erst vor wenigen Wochen brach einer der Zeugen dann doch noch sein Schweigen und räumte ein, Kokain auch an die Adresse des Werlers geliefert zu haben.

Lange Zeit wurde in dem Prozess außerdem darüber gestritten, ob das Gericht die von der Polizei sichergestellten und entschlüsselten Kurznachrichten aus dem Messenger Enchrochat überhaupt verwerten dürfe. Da die Richter genau dies am Ende taten und den Werler unter anderem auf Grundlage der belastenden Nachrichten verurteilten, ist klar, dass sich der Bundesgerichtshof demnächst noch mit der Revision des Angeklagten befassen muss.

Zuletzt hatte der Werler wenigstens noch eingeräumt, im Tatzeitraum selbst regelmäßig viel Kokain genommen zu haben. Ein psychiatrischer Sachverständiger, der ihn daraufhin untersuchte, riet dringend dazu, den 41-Jährige in einer Drogen-Entziehungsklinik unterzubringen.

Unterbringung in Spezialklinik

Und genau das geschieht nun auch. Die Richter verurteilten den Werler zu acht Jahren und zehn Monaten Haft, ordneten aber gleichzeitig die Unterbringung in einer Spezialklinik an. Voraussichtlich schon Anfang 2024 soll dieser Wechsel vollzogen werden. Im Anschluss muss der Angeklagte eine Therapie absolvieren, die voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern wird. Gilt er im Anschluss als drogenfrei, kann er bereits Anfang 2026 mit seiner vorzeitigen Entlassung rechnen.

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