Obwohl der Staatsanwaltschaft und auch dem Gericht eine Vielzahl von Zeugen bekannt waren, die zu den fraglichen Taten aussagen konnten, fand sich mehrere Wochen lang niemand, der den Werler belastete. Entweder verweigerten die Zeugen ihre Aussage vollständig, weil sie keine eigenen Straftaten zugeben wollten. Oder aber sie sagten klipp und klar: „Dieser Mann hier war nicht dabei.“ Erst vor wenigen Wochen brach einer der Zeugen dann doch noch sein Schweigen und räumte ein, Kokain auch an die Adresse des Werlers geliefert zu haben.
Lange Zeit wurde in dem Prozess außerdem darüber gestritten, ob das Gericht die von der Polizei sichergestellten und entschlüsselten Kurznachrichten aus dem Messenger Enchrochat überhaupt verwerten dürfe. Da die Richter genau dies am Ende taten und den Werler unter anderem auf Grundlage der belastenden Nachrichten verurteilten, ist klar, dass sich der Bundesgerichtshof demnächst noch mit der Revision des Angeklagten befassen muss.
Zuletzt hatte der Werler wenigstens noch eingeräumt, im Tatzeitraum selbst regelmäßig viel Kokain genommen zu haben. Ein psychiatrischer Sachverständiger, der ihn daraufhin untersuchte, riet dringend dazu, den 41-Jährige in einer Drogen-Entziehungsklinik unterzubringen.
Und genau das geschieht nun auch. Die Richter verurteilten den Werler zu acht Jahren und zehn Monaten Haft, ordneten aber gleichzeitig die Unterbringung in einer Spezialklinik an. Voraussichtlich schon Anfang 2024 soll dieser Wechsel vollzogen werden. Im Anschluss muss der Angeklagte eine Therapie absolvieren, die voraussichtlich etwa zwei Jahre dauern wird. Gilt er im Anschluss als drogenfrei, kann er bereits Anfang 2026 mit seiner vorzeitigen Entlassung rechnen.