Maut für Fluthelfer: Gesetzes-Änderung wird wahrscheinlich

Um ehrenamtlich Hilfsgüter aus dem Kreis Soest nach Dernau im von der Flut zerstörten Ahrtal bringen zu können, mussten Helfer aus Werl, Bad Sassendorf, Soest und Geseke im Winter 700 Euro Maut zahlen. Jetzt wird eine Gesetzesänderung angepeilt.
Werl - Es bleibt dabei: Die Maut, die die Helfer aus Werl und dem Kreis Soest für ihren Hilfskonvoi ins Ahrtal zahlen mussten, ist weg. Doch der Fall könnte den Weg für eine Verbesserung der Situation für zukünftige Hilfsaktionen ebnen.
Hans-Jürgen Thies, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Soest, hatte sich dafür stark gemacht, dass den Fluthelfern aus seinem Wahlkreis die Mautgebühr erlassen wird. Doch dabei sei er auf „völlige Empathielosigkeit“ gestoßen. Schriftliche Anfragen seien nur lapidar mit einem Hinweis auf die geltende Rechtslage beantwortet worden. Er sei weder zum Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) noch zu seinem Staatssekretär durchgekommen. Niemand habe die Absicht suggeriert, an der Situation etwas ändern zu wollen.
Maut für Fluthelfer: „Es haben alle gesagt: ‚Das kann nicht wahr sein!‘“
Innerhalb der Union hingegen sei die Marschroute klar gewesen: „Es haben alle gesagt: ‚Das kann nicht wahr sein!‘“ Deshalb plane die Union jetzt anhand des konkreten Falles aus dem Kreis Soest Einfluss auf eine Gesetzesänderung zu nehmen. Im September solle nämlich aus anderen Gründen über eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes abgestimmt werden. „Die Bundesregierung hat angekündigt, den Gesetzesentwurf im September einzubringen. Doch Regelungen, die unseren Fall betreffen, sind darin nicht vorgesehen.“
Maut für Fluthelfer: Paragraf soll angepasst werden
Deshalb wolle die Union einen Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Entwurfes stellen. Dadurch solle der Paragraf abgeändert werden, der besagt, dass Hilfstransporte durch ehrenamtliche Helfer mautpflichtig sind, wenn sie außerhalb eines Katastrophenfalls durchgeführt werden und keine humanitären Hilfsgüter beinhalten. Der Katastrophenfall war im Ahrtal am 2. Oktober aufgehoben worden – da der Hilfskonvoi aus dem Kreis Soest vor allem Baumaterialien zum Wiederaufbau transportierte, wurde die Maut fällig.
„Der Änderungsantrag, den die Union stellen will, sieht aber genau solche Hilfsgüter für die Mautbefreiung in Notlagen vor“, so Thies. Er persönlich ist optimistisch und sicher: „Diesem Vorstoß wird sich die Ampelkoalition nicht widersetzen können. Das wäre eine Diskussion, die man politisch nicht gewinnen kann. Der gesunde Menschenverstand sagt doch: Ehrenamtliche Helfer möchten etwas Gutes tun und werden dafür zur Kasse gebeten – das darf nicht wahr sein.“
Maut für Fluthelfer: Blick auf Ukraine-Wiederaufbau
Die Gesetzesänderung würde den Fluthelfern, die möglicherweise in der Zukunft noch einmal ins Ahrtal fahren werden, die fällig gewordene Maut nicht zurückbringen. Doch sie könnte wegweisend für vergleichbare Aktionen sein. Thies blickte in diesem Zusammenhang auch „über den Tellerrand hinaus“: „Irgendwann wird in der Ukraine Frieden einkehren, dann geht es um den Wiederaufbau dieses geschundenen Landes. Es wird viele staatliche Hilfen aus Europa geben, aber auch viele ehrenamtliche Spendenaktionen – auch aus Deutschland. Es wird auch darum gehen, Baumaterialien zu liefern.“
Die mautpflichtige Ahrtal-Hilfe aus dem Kreis Soest könnte also dazu führen, dass diejenigen, die ehrenamtlich beim Wiederaufbau der Ukraine helfen wollen, nicht vom deutschen Staat zur Kasse gebeten werden.
Thies hofft, dass die Gesetzesänderung bis Jahresende durch sei: „Aus der Oppositionsrolle heraus wäre das ein schöner Erfolg, durch so einen speziellen Einzelfall eine gesetzliche Änderung erreicht zu haben.“