Das bedeute nicht, dass den Bauern der Schutz der gefährdeten Art nicht wichtig sei. Im Gegenteil: „Wir wollen uns da nicht raushalten.“ Aber statt eines Großprojekts wolle der WLV lieber auf die „freiwillige Basis“ setzen.
Das Projekt habe ja freiwillige Maßnahmen zum Ziel gehabt, die in enger Abstimmung unter den Beteiligten umgesetzt werden sollen, sagt Ralf Joest von der ABU. „Leider konnten sich der landwirtschaftliche Kreisverband und die Kreisjägerschaft aufgrund der im Raum stehenden EU-Verordnung zum Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten (...), einer von allen Beteiligten als unglücklich empfunden öffentlichen Berichterstattung und der von einigen Landwirten geäußerten Vorbehalte gegenüber der ABU nicht dazu entschließen, den Entwurf zu unterstützen.“ Dies sei erst in der Phase der Endabstimmung kurz vor Antragstellung geschehen. Das Projekt könne daher in der gewollten Form nicht weiterverfolgt werden.
ABU-Vorsitzender Joachim Drüke bedauert das Aus wegen des Wegfalls von Geldern für Schutzmaßnahmen durch Landwirte und Jäger. Es sei aber auch „die Möglichkeit vertan (...), in einem bundesweit beachteten Projekt zu demonstrieren, wie eine Zusammenarbeit zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd zum Wohle des Rebhuhns und anderer Arten der Feldflur gelingen kann.“ Und zwar kooperativ statt durch Ordnungsrecht.
Der Kreis Soest nennt die Entwicklung „bedauerlich, unter anderem, weil eine Möglichkeit zur Finanzierung von Maßnahmen, die das Förderprogramm ,Rebhuhn retten’ eröffnet hätte, wegfällt.“ Es wäre aber schön, ergänzt Kreissprecher Müschenborn, „wenn die gemeinsame Arbeit auch ohne dieses Förderprogramm fortgesetzt werden könnte“. Es soll eine weitere Zusammenarbeit der gebildeten Arbeitsgruppe geben, der Kreis werde darüber hinaus „weiterhin im Westteil des Kreises intensiv um Vertragsnaturschutzmaßnahmen werben“.
Auch in der Jägerschaft soll es Bedenken gegen das Rebhuhn-Projekt gegeben haben. Ein Stellungnahme der Kreis-Jägerschaft blieb aber aus.