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Knarre im Handschuhfach: Welveraner zu Geldstrafe verurteilt

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Von: Klaus Bunte

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© picture alliance / Oliver Killig

Werl/Welver – Im Juli war ein Welveraner am Steuer des Autos seiner Frau mit einer Gas- und Schreckschusspistole sowie ein wenig Munition im Handschuhfach auf der A 445 bei Werl der Polizei ins Netz gegangen – ohne Waffen- und ohne Führerschein. Das kam ihm nun teuer zu stehen.

„Ich habe das Ding seit sicherlich neun Jahren, und damit wurde noch nie ein Schuss abgegeben“, beteuerte der 44-Jährige jetzt vor der Strafrichterin am Werler Amtsgericht.

„Ich wollte das mal veräußern, aber der Kunde kam nicht. Seither liegt die Waffe im Handschuhfach“, fügte er an. Zeitweise irritierte er die Juristen noch mit seinem Glauben, dass die Aufbewahrung im Auto ebenso erlaubt sei wie in den eigenen vier Wänden, sodass erst einmal ausführlich das Waffengesetz studiert werden musste, um schließlich festzustellen: Fehlanzeige. Der Mann hatte sich strafbar gemacht.

Wollte betrunkenen Sohn abholen

Und dies gleich doppelt, weil er ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Die hatte er schon vor geraumer Zeit verloren, hatte seither jedoch die Kosten für die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gescheut. An jenem Abend habe jedoch sein Sohn feucht-fröhlich den letzten Schultag gefeiert und betrunken angerufen, ob man ihn abholen könne. Da die Frau des Angeklagten mit Migräne im Bett lag, setzte er sich statt ihrer ans Steuer und geriet prompt in die folgenschwere Kontrolle.

Die Konsequenzen für den mehrfach vorbestraften und einkommensschwachen Mann, der sich aber seit Jahren straffrei führte, sind vier Monate auf Bewährung samt Bewährungshelfer, eine weitere Fahrerlaubnissperre von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro „als spürbare Sanktion“, so die Richterin, die mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwältin eins zu eins nachkam: „Ich gehe aber davon aus, dass dies eine absolute Ausnahme war und sie sich künftig weiterhin straffrei führen.“

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