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Kindermörder-Antrag auf Freilassung: Drittes Gutachten

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Von: Gerald Bus

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Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg hat ein drittes Gutachten eingefordert.
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg hat ein drittes Gutachten eingefordert. © picture alliance / dpa

WERL - Wenn zwei sich streiten, entscheidet der Dritte: Ein weiteres Gutachten soll eingeholt werden in der Frage, ob der dreifache Wittener Kindermörder Dirk Z. aus der JVA Werl entlassen werden kann oder nicht. Das beschloss die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg.

Vergangene Woche hatte es einen Anhörungstermin gegeben. Die beiden bisherigen Gutachter erzielten keine Einigkeit in der Frage, ob „Gründe der öffentlichen Sicherheit“ einer Aussetzung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung entgegenstehen – sprich: Z. freikommt.

Die beiden Gutachten seien „zu unterschiedlichen Ergebnissen“ gekommen. Wenn das neue Gutachten vorliegt, gibt es einen neuen Anhörungstermin, teilt das Landgericht mit.

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