„Durch die Verwaltung waren zur Beurteilung zunächst verschiedene Informationen und Stellungnahmen einzuholen,“ erläutert Clarissa Stich vom städtischen Ordnungsamt den langen Weg, den dieser Antrag genommen hat. Da es sich bei der K2 um eine Kreisstraße handelt, wurde die Verkehrsbehörde des Kreises Soest beteiligt ebenso wie die Untere Jagdbehörde. Unfallzahlen wurden ermittelt und eine Verkehrsmessung zur Beurteilung des Istzustandes erbeten. Auch die Polizei wurde gehört. „Das und das Hinzutreten der Pandemie haben dazu geführt, dass bislang noch keine Maßnahmen ergriffen wurden“, teilt Clarissa Stich mit.
Die rechtliche Seite und Verwaltungsvorschriften in dieser Angelegenheit erläutert sie so: „Es gilt zunächst der Grundsatz, dass Kraftfahrer ihr Verhalten in eigener Verantwortung und aus eigener Einsicht bestimmen. Auf Einflüsse, die wichtig für diese Entscheidung sind, kann durch Warnzeichen hingewiesen werden.
Das Gefahrzeichen Wildwechsel darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt.“ Nur dann, wenn Warnzeichen als Aufforderung zur eigenverantwortlichen Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte mit weiteren Vorschriftzeichen – in diesen Fall eine Tempobegrenzung bzw. ein Überholverbot – auf eine der Gefahrsituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden.
Die Voraussetzungen für das Gefahrzeichen Wildwechsel aber liegen vor, so Stich; es werde zeitnah eine Anordnung an den Kreis Soest als zuständigem Straßenbaulastträger ergehen. Die Festlegung, an welcher Stelle mit dem Verkehrszeichen 142 gewarnt wird, müsste dann mit der Jagdbehörde und dem Jagdausübungsberechtigten erfolgen, der die Wildverhältnisse entsprechend beurteilen kann.
Ein Verbot in Form einer Temporeduzierung könne dagegen erst angeordnet werden, wenn andere Möglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung wie eben das Wildwechsel-Zeichen geprüft und als unzureichend befunden würden.
Wenn das Gefahrzeichen Wildwechsel aufgestellt sei, werde demnach zu beobachten sein, ob und wie sich das Fahrverhalten verändert, bevor weitergehende Einschränkungen des Verkehrs erfolgen, so Stich.