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Jäger schießen auf Tauben im Kreis Soest: Unterstützung für Bauern

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Jagdhornklänge des Bläsercorps „Hellweg“ und des Hegeringleiters Stefan Prott begrüßten die Jäger. © Tomicek

In den Revieren rund um Werl und Wickede fand am Samstag die gemeinsame Bejagung der Ringeltauben statt.

Werl - Ziel der flächendeckenden Bejagung, an der sich auch die Kreise Unna und Hamm beteiligten, ist die Vermeidung von übermäßigen Wildschäden an den Gemüsekulturen sowie den Wintergetreidesaaten.

Freifliegende oder verwilderte Brief- oder Haustauben dürfen nicht erlegt werden. Sie unterliegen nicht dem Jagdrecht. Gleiches gilt für Saatkrähen, die anders als Rabenkrähen und Elstern ebenfalls nicht bejagt werden dürfen. Nach der Begrüßung an der Werler Schützenscheune, begleitet vom Hörnerklang des Bläsercorps Hellweg im Hegering Werl, verteilten sich die Jäger auf die jeweiligen Reviere.

KBW sperrt Friedhöfe

Der Kommunalbetrieb Werl (KBW) bejagte zudem die Werler und Westönner Friedhöfe, die nachmittags für den Besucherverkehr gesperrt waren, um auf Beschwerden über Schäden und Verschmutzungen der Grabstellen durch Wildtauben zu reagieren.

Auch in diesem Jahr wurden die Jungjäger des Hegerings Werl aktiv in das Jagdgeschehen eingebunden. Insgesamt haben sich etwa 120 Jäger an der revierübergreifenden Jagd in und um Werl beteiligt. Mit dem sogenannten „Schüsseltreiben“ fand der Jagdtag bei deftigem Essen und kühlen Getränken seinen Abschluss in der Werler Schützenscheune.

Die Ringeltaube darf vom 1. November bis zum 20. Februar bejagt werden. Soweit die Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden von der unteren Jagdbehörde aufgehoben worden ist, ist die Jagd auch in der Brutzeit zulässig.

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