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Illegal entsorgt: Täglich neuer Müll an der Soester Straße

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Von: Anne Schoplick

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So geht es nicht: Immer wieder türmt sich der illegal entsorgte Müll an den Containern auf.
So geht es nicht: Immer wieder türmt sich der illegal entsorgte Müll an den Containern auf. © Schoplick, Anne

Jeden Tag häuft sich am Penny-Parkplatz in Werl neuer Müll an. Dabei stehen direkt daneben die Container. Die Entsorgung muss dabei die Allgemeinheit bezahlen.

Werl – Für die städtischen Mitarbeiter ist es ein bisschen wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Für sie ist es allerdings der Müll an den Container-Standorten in der Stadt.

Dank eines aufmerksamen Zeugen kam man einem Verursacher aber unlängst auf die Schliche.

Entsorgung kostet den Steuerzahler bis zu 50.000 Euro

Auch er hatte sich den Weg zur Deponie und Entsorgungskosten gespart und sich ziemlich frech an einem Wochenende kurz vor Mittag seiner überflüssigen Dinge am Container-Standort an der Soester Straße entledigt – wurde dabei gesehen und ist nun aktenkundig geworden.

Die Ordnungswidrigkeit wird er jetzt teurer bezahlen als die Abgabe auf der Deponie an der Scheidinger Straße.

Die Altkleider- und Glascontainer an der Zufahrt zum Penny-Parkplatz fallen zugemüllt immer wieder ins Auge, so auch am vergangenen Osterwochenende.

Diesmal waren es aber weniger Elektro- und anderer Schrott, den der städtische Kommunalbetrieb (KBW) entsorgen musste. Berge von Altkleidern türmten sich diesmal vor den Metallbehältern.

„Es sah so furchtbar aus. Der Container war leer geräumt und die Kleidung lag verteilt dort rum. Schade, dass es dort immer wieder so aussieht“, beschreibt eine Leserin den Zustand.

Zwischen 40 000 und 50 000 Euro pro Jahr muss der Kommunalbetrieb für die Entsorgung dieser wilden Müllkippen an Containern und in der Feldflur aufwenden.

Geld, für das letztlich alle Gebührenzahler aufkommen müssen, wie Jürgen Staubach, Chef des KBW, unlängst im Betriebsausschuss deutlich machte. Den Standort Soester Straße habe man schon eine Weile im Auge.

Stadt will die Stelle jetzt häufiger kontrollieren

„Dort werden wir uns was überlegen müssen“, steht für Staubach schon länger fest. Eine 24-Stunden-Kamera-Überwachung sei dort allerdings nicht zulässig, weil es sich um einen öffentlichen Raum handelt.

Es gibt aber Maßnahmen an anderen Problemstandorten, mit denen die Stadt inzwischen Erfahrungen gesammelt hat.

Beispielsweise an der Scheidinger Straße, wo die Container einst auf einer größeren Fläche am ehemaligen Fruchtcenter standen. Man hat sie einfach versetzt etwas weiter in Richtung Industriestraße auf ein kleineres Areal.

Einfach mit dem Auto vorfahren, Tür auf und Müll raus sei an der neuen Stelle schwieriger geworden, so Staubach.

Eine Liste der markanten Punkte, die wöchentlich oder manchmal sogar täglich betroffen sind, ist in Arbeit. Außerdem werde dort auch zu „unorthodoxen Zeiten“ kontrolliert, um den Müllsündern auf die Schliche zu kommen.

Das heißt: nicht nur von 7 bis 16 Uhr, wie Jürgen Staubach im Ausschuss wissen ließ. Und die Stadt baut auf die soziale Kontrolle, wie sie jüngst an der Soester Straße funktioniert hat.

Wer erwischt wird bei seiner unerlaubten Müllverklappung, für den wird’s teuer, wie der Bußgeld-Katalog verrät.

Der Busgeld-Katalog

Die nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung ist ein Vergehen. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld – im Land NRW und damit auch in der Stadt Werl gilt ein entsprechender Bußgeld-Katalog. Der ist eine grobe Richtschnur bei solchen Vergehen. „Im Einzelfall wird dann über die genaue Höhe entschieden“, sagt KBW-Chef Jürgen Staubach. Nachfolgend ein paar Beispiele:

> Müll aus dem Haushalt: z.B. Gegenstände über zwei Kilogramm und Flüssigkeiten über zwei Liter 25 Euro bis 810 Euro.

> Sperrmüll: einzelne kleine Gegenstände (z.B. Stuhl, Korb, Kiste) 50 Euro bis 150 Euro; viele kleine oder einzelne große Gegenstände wie Kühlschrank oder Kommode 100 Euro bis 300 Euro; Gegenstände über ein Kubikmeter oder 100 Kilogramm 410 Euro bis 1 530 Euro.

> Altreifen: Bis zu fünf Reifen 80 Euro bis 200 Euro, sind es mehr 200 Euro bis 510 Euro.

> Altfahrzeuge: Fahrrad 20 Euro bis 80 Euro, Krad 50 Euro bis 200 Euro; Pkw, aber auch Lkw, Anhänger, Traktor etc:. bis 1 500 Euro. Wer Altfahrzeuge auch noch verbrennt, dem droht ein Bußgeld bis 5 000 Euro.

> Altöl: bis 20 Liter 50 bis 250 Euro, über 20 Liter sind es bis 5 100 Euro.

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