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Nicht angeleint: Hund beißt Jungen in der Fußgängerzone

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Von: Thomas Nitsche

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Ein Hund beißt ein Kind - und das Werler Amtsgericht muss darüber verhandeln. So urteilt die Richterin.

Werl – Weil eine 26-jährige Werlerin ihren Hund nicht richtig angeleint haben soll, stand sie vor Gericht.

Wie der Anklageschrift zu entnehmen war, soll die Beschuldigte mit ihrem Hund am 24. Oktober des vergangenen Jahres im Außenbereich einer Bäckerei in der Fußgängerzone gesessen haben.

Der Hund soll sich erschreckt haben

Als ein 12-jähriger Junge mit seinem Roller vorbeikam und diesen abstellte, soll der Hund den Jungen ins Bein gebissen haben. Der Hund soll vorher schon aggressiv auf Passanten reagiert haben.

Die Beschuldigte meinte, dass der Junge sehr nah am Tisch vorbeigefahren wäre und der Hund dabei sehr kurz angeleint war. „Der Hund lag schlafend unter dem Tisch und die Leine hatte rund 50 Zentimeter Spielraum. Weil er zu nah am Tisch vorbei fuhr, hat sich der Hund wohl erschrocken. Ich habe nach dem Vorfall dem Jungen meine Hilfe angeboten, doch das wollte er nicht“, teilte sie mit. Sie sagte weiter aus, dass der Hund aus Rumänien kommt und sehr ängstlich ist.

Dem Opfer wurde ins Wadenbein gebissen

Der Geschädigte meinte, dass er seinen Roller vor der Bäckerei abstellen wollte und der Hund auf ihn losgegangen sei. „Ich bin an dem Tisch überhaupt nicht direkt vorbeigekommen und der Hund war zwei Meter von mir entfernt“, sagte der Junge. Wie er mitteilte, hat der Hund ihn ins Wadenbein gebissen. „Dann haben die den Hund weggezogen“, so das Kind.

Nach kurzer Beratung wurde das Verfahren gegen die 26-Jährige mit dem Einverständnis aller Beteiligten eingestellt, mit der Auflage, 200 Euro an den Geschädigten zu zahlen. „Passen Sie in Zukunft auf, dass sowas nicht noch einmal passiert“, gab die Richterin der Angeklagten mit auf den Weg.

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