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Trödeln beim Endausbau könnte für Stadt teuer werden

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Von: Dominik Maaß

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Seit Jahrzehnten schiebt die Stadt den Ausbau der Harkortstraße vor sich her.
Seit Jahrzehnten schiebt die Stadt den Ausbau der Harkortstraße vor sich her. © Jan Haselhorst

Seit Jahrzehnten schiebt die Stadt den Endausbau der Harkortstraße vor sich her. Nach einer Gesetzesänderung des Landes könnte dieses Zögern für Werl nun teuer werden.

Werl - Nordrhein-Westfalen führt zum 1. Juni eine Verjährungsfrist für Ersterschließungsbeiträge ein. Diese Beiträge werden von Grundstückseigentümern einmalig für die Fertigstellung der öffentlichen Infrastruktur – wie Straßen, Wege, Parkflächen oder Grünanlagen – erhoben.

Künftig müssen Städte innerhalb von zehn Jahren nach der Erschließung die Beiträge eintreiben. Für Altfälle gilt eine Frist von 20 Jahren. Ausgeschlossen ist zudem die Festsetzung der Beitragspflicht für Erschließungsanlagen, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

Erster Bauabschnitt vor gut 30 Jahren umgesetzt

Der erste Bauabschnitt der Harkortstraße wurde bereits vor gut 30 Jahren umgesetzt, aber bis heute nicht abgerechnet. Das sollte nach dem Abschluss des Gesamtausbaus erfolgen. Das Kuriose: Baut Werl die Harkortstraße nun zu Ende, würde sogar mehr Geld in die Stadtkasse fließen, als die Stadt ausgibt. 600 000 Euro stehen für den Endausbau der Harkortstraße für 2023 im Haushalt. 90 Prozent der Kosten müssten laut Baugesetzbuch aber eigentlich die Anlieger zahlen.

Da es sich um große Gewerbeflächen handelt, würde sich diese Summe aber nur auf wenige Schultern verteilen. Das birgt Konfliktpotenzial. Deshalb sollten die finanziellen Details in einer Sondersatzung geklärt werden. Doch während die Straßenplanung inzwischen abgeschlossen wurde, gibt es diese Satzung noch nicht.

Das war auch einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Ratsherr Jürgen Stache (fraktionslos) zum Thema Harkortstraße zu entnehmen: „Aufgrund der personellen Situation konnte das Thema einschließlich der Erarbeitung einer Sondersatzung leider noch nicht zum Abschluss gebracht werden.“ Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Stadt prüft noch

Ist der Gesamtausbau beendet, könnten mit der Endabrechnung zusätzlich die 270 000 Euro Anliegerbeiträge aus dem ersten Bauabschnitt eingetrieben werden. Vorausgesetzt, die neue Verjährungsfrist greift nicht. „Das prüfen wir im Moment noch“, sagt Alexandra Kleine, Fachbereichsleiterin der Stadt auf Anfrage. Eine verlässliche Aussage sei dazu noch nicht möglich. Dabei geht es unter anderem um Definitionsfragen.

Was genau ist zum Beispiel mit dem „Beginn der erstmaligen technischen Herstellung“ gemeint. Bezieht sich dieser nur auf den ersten Bauabschnitt oder auf die Gesamtmaßnahme? Im für die Stadt ungünstigsten Fall gingen Werl also nicht nur die 270.000 Euro aus dem ersten Bauabschnitt verloren, sondern auch die Erschließungsbeiträge für den weiteren Ausbau.

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