Jansen bleib dabei, dass Werl aktiv werden und die 20 000 Euro, die im Haushalt für dieses Jahr für zusätzliche Prüfungs- und Planungskosten stehen, riskieren solle. Vor dem Bau der Windräder in Stadtwald muss die Stadt eine Studie beauftragen, die das Potenzial für Windenergie im gesamten Stadtgebiet beleuchtet und die alte Studie aus 2014 ersetzt.
Wir sollten das nicht auf gut Glück beauftragen, denn dann können wir im Zweifel gar nichts damit anfangen.
Dabei drehe es sich ja gerade um den gesetzlichen Rahmen, betonte Bürgermeister Torben Höbrink. Eine Studie stütze sich auf gesetzliche Vorgaben, „was tatsächlich geht“. Ohne diese drohen rechtliche Probleme. Höbrink appellierte daher: „Wir sollten das nicht auf gut Glück beauftragen, denn dann können wir im Zweifel gar nichts damit anfangen.“ Eher müsse die Stadt nun warten „und darauf hoffen, dass die Parameter bald rund sind.“
Zu Beginn der Mitteilung im Ausschuss hatte Regina Schulte (Verwaltung) darauf hingewiesen, dass es Sinne machen könnte, die 20 000 Euro in den Haushalt des Folgejahres zu schieben. Zur Umgestaltung der Energieversorgung sei der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien „eine der wichtigsten Aufgaben“, hießt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Der zügige Ausbau diene auch der öffentlichen Sicherheit. Aber welche Flächen bereitgestellt werden können, wie zudem der Konflikt zwischen Energiewende und Artenschutz aufgelöst werden kann, das sollen neue Gesetze definieren. Artenschutzstandards sind gerade auch in Werl wegen des Vogelschutzgebiets von hohem Belang.
Eine Studie soll die Potenzialflächen in ganz Werl ermitteln; sie ist rechtliche Grundlage für die weiteren Überlegungen für Windkraft im Stadtwald. Unter anderem geht es bei den gesetzlichen Vorgaben auch um Mindestabstände zur Wohnbebauung. Schulte verwies auf das „Osterpaket“ der Bundesregierung im April, dem das „Sommerpaket“ 2022 folgen soll.
Es gehe aber auch um die Frage der Möglichkeit zur Einbindung der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft beim Windradbau. Denn die Erträge aus der Windkraft sollen in den städtischen Haushalt fließen, um „alle Werler Bürger von der Wertschöpfung profitieren zu lasse“. Laut Regierungsplan solle die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land ausgeweitet werden, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Kern des „Sommerpakets“ sei hingegen der Flächenanteil von Windkraft. Der Koalitionsvertrag sehe 2 Prozent der Fläche aller Bundesländer für die Windenergienutzung vor.
Repowering soll vereinfacht werden, auch Landschaftsschutzgebiete für Windräder in Frage kommen. Fazit der Verwaltung: Wann die neuen Rahmenbedingungen wirksam werden, ist zurzeit nicht zu sagen. Aber: „Die Prüfung potenzieller Standorte für zukünftige Windenergienutzung im Stadtgebiet Werl macht erst Sinn, wenn die maßgeblichen Kriterien bestimmt sind.“