Der Gastronom und seine Mitarbeiter trugen keine Schutzmaske, obwohl diese Vorschrift war. Außerdem soll der Mann keinen gültigen Corona-Nachweis besessen haben. Als Ungeimpfter hätte er aber mindestens einen negativen Test vorzeigen müssen.
Der Gastronom erklärte, er habe Probleme mit dem Atmen, wenn er die Maske trägt. Ein ärztliches Attest konnte er aber nicht vorweisen.
Das Ordnungsamt hatte dem Werler zwei Bußgeldbescheide in Höhe von 4.200 Euro zukommen lassen. Bei der Zustellung eines dieser Bußgeldbescheide ist der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen, weil bei den zugestellten Briefen immer höhere Bescheide angegeben worden waren.
Dies bemängelte der Verteidiger: „Wir geben alles zu, aber hier ist die Stadt nicht ordnungsgemäß vorgegangen und das beanstanden wir“.
Der Richter musste dem Rechtsanwalt nach kurzer Ansicht der Briefe zustimmen. Wegen des Verstoßes gegen das Mund-Nasen-Schutzgesetz wurde der Gastronom am Ende wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 2.550 Euro verurteilt.