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Gastronom muss für Corona-Verstöße zahlen

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Von: Thomas Nitsche

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Trotz verminderter Schuldfähigkeitm kassierte ein Kiersper eine empfindliche Geldstrafe
Insgesamt 2550 Euro muss der Gastronom nun zahlen. © Uli Deck / DPA

Weil er sich nicht an die Schutzvorschriften gehalten hat, muss der Wirt nun über 2000 Euro berappen. Damit hat er sogar noch Glück. Denn eigentlich wäre seine Strafe deutlich saftiger ausgefallen.

Werl – Ein Fehler bei der Zustellung von Bußgeldbescheiden minderte die Geldbuße für einen Werler Gastronomen. Im Dezember 2021 war dem Ordnungsamt aufgefallen, dass der Inhaber der Gastronomie und auch seine Angestellten gegen die zu der Zeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen haben.

Der Gastronom und seine Mitarbeiter trugen keine Schutzmaske, obwohl diese Vorschrift war. Außerdem soll der Mann keinen gültigen Corona-Nachweis besessen haben. Als Ungeimpfter hätte er aber mindestens einen negativen Test vorzeigen müssen.

Stadt stellt falsche Bußgeld-Bescheide aus

Der Gastronom erklärte, er habe Probleme mit dem Atmen, wenn er die Maske trägt. Ein ärztliches Attest konnte er aber nicht vorweisen.

Das Ordnungsamt hatte dem Werler zwei Bußgeldbescheide in Höhe von 4.200 Euro zukommen lassen. Bei der Zustellung eines dieser Bußgeldbescheide ist der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen, weil bei den zugestellten Briefen immer höhere Bescheide angegeben worden waren.

Dies bemängelte der Verteidiger: „Wir geben alles zu, aber hier ist die Stadt nicht ordnungsgemäß vorgegangen und das beanstanden wir“.

Der Richter musste dem Rechtsanwalt nach kurzer Ansicht der Briefe zustimmen. Wegen des Verstoßes gegen das Mund-Nasen-Schutzgesetz wurde der Gastronom am Ende wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 2.550 Euro verurteilt.

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