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Peta will Betreiber der Fuchsjagd-Anlage weiter vor sich hertreiben

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Von: Gerald Bus

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Peta spricht von „Tierquälerei“ zur Jagdhund-Ausbildung in Schliefenanlagen - und will weiter dagegen vorgehen.
Peta spricht von „Tierquälerei“ zur Jagdhund-Ausbildung in Schliefenanlagen - und will weiter dagegen vorgehen. © dpa Roessler

Peta will die Betreiber der Schliefenanlage Sönnern weiter vor sich hertreiben wie der Jagdhund den Fuchs: Die Tierrechtsorganisation lässt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Arnsberg, nicht gegen die Betreiber zu ermitteln, nicht auf sich beruhen. Peta werde gegen die Einstellung des Verfahrens „nun Beschwerde einlegen“.

Werl/Sönnern – Das kündigt Nadja Michler, Peta-Fachreferentin für den Bereich Wildtiere, auf Anfrage an.

Die Recherchen unserer Redaktion – dass dem Kreis Soest die Anlage mit dem künstlichen Tunnelbau zur Hundeausbildung zur Fuchsjagd nicht bekannt waren – seien „erstaunlich“, teilt Peta mit. „Entgegen der Feststellung der Behörde sind wir rechtlich der Auffassung, dass eine solche Anlage nicht nur angemeldet, sondern auch genehmigt sein muss.“ Es gebe dazu je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen.

Staatsanwaltschaft prüft Beschwerde

Noch ist die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft nicht eingegangen, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Liegt sie vor, dann werde zunächst intern überprüft, ob sie neue Tatsachen oder rechtliche Argumente erhält. Wäre das so, dann würden Ermittlungen aufgenommen. Kommt die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, das die Beschwerde keine neuen Aspekte erhält und die Ursprungsentscheidung, keine Ermittlungen aufzunehmen, korrekt war, wird sie weitergereicht zur Generalstaatsanwaltschaft in Hamm, sagt Poggel.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai „keinen Anfangsverdacht“ gesehen und daher keine Ermittlungen gegen die Betreiber der Schliefenanlage eingeleitet. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz – und allein aus der Existenz solcher Anlagen, die nach dem Landesjagdgesetz zulässig seien, könne man „nicht auf das Vorliegen einer Straftat schließen.“

Dem Kreis Soest war die Anlage in Sönnern nicht bekannt gewesen; nach der Information durch die Staatsanwaltschaft nahm das Veterinäramt eine unangemeldete Kontrolle der Tunnelanlage in Sönnern vor; es stieß auf zwei lebende Füchse, die aber in der Tierhaltung verblieben. Aber man habe keine Verhältnisse vorgefunden, die ein sofortiges Ordnungswidrigkeitverfahrens nötig gemacht hätten. Nach Einschätzung der Behörde sei die Schliefenanlage nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Tierschutzgesetzes, aber „anzeigepflichtig nach Naturschutzrecht.“ Die Betreiber der Anlage hätten zugesichert, dieser Pflicht nachzukommen.

Die Kompetenzgruppe für Bau- und Schliefenanlagen beim Deutschen Jagdgebrauchshundeverband hatte behauptet, dass die Anlage in Sönnern mehrere Jahrzehnte alt und beim Veterinäramt aufgeführt sei sowie regelmäßig abgenommen werde.

Peta hatte von „Tierquälerei“ zur Jagdhund-Ausbildung gesprochen. Füchse würden im künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau simuliert, „in permanente Todesangst“ versetzt. Die Organisation fordert die Schließung der Anlage. Das Veterinäramt gab an, keine Hinweise auf Tierquälerei vorgefunden zu haben.

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