Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai „keinen Anfangsverdacht“ gesehen und daher keine Ermittlungen gegen die Betreiber der Schliefenanlage eingeleitet. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz – und allein aus der Existenz solcher Anlagen, die nach dem Landesjagdgesetz zulässig seien, könne man „nicht auf das Vorliegen einer Straftat schließen.“
Dem Kreis Soest war die Anlage in Sönnern nicht bekannt gewesen; nach der Information durch die Staatsanwaltschaft nahm das Veterinäramt eine unangemeldete Kontrolle der Tunnelanlage in Sönnern vor; es stieß auf zwei lebende Füchse, die aber in der Tierhaltung verblieben. Aber man habe keine Verhältnisse vorgefunden, die ein sofortiges Ordnungswidrigkeitverfahrens nötig gemacht hätten. Nach Einschätzung der Behörde sei die Schliefenanlage nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Tierschutzgesetzes, aber „anzeigepflichtig nach Naturschutzrecht.“ Die Betreiber der Anlage hätten zugesichert, dieser Pflicht nachzukommen.
Die Kompetenzgruppe für Bau- und Schliefenanlagen beim Deutschen Jagdgebrauchshundeverband hatte behauptet, dass die Anlage in Sönnern mehrere Jahrzehnte alt und beim Veterinäramt aufgeführt sei sowie regelmäßig abgenommen werde.
Peta hatte von „Tierquälerei“ zur Jagdhund-Ausbildung gesprochen. Füchse würden im künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau simuliert, „in permanente Todesangst“ versetzt. Die Organisation fordert die Schließung der Anlage. Das Veterinäramt gab an, keine Hinweise auf Tierquälerei vorgefunden zu haben.