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Entlastung für Bürger: Frage der Steuersenkung bleibt offen

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Von: Gerald Bus

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ILLUSTRATION - Eine Steuererklärung wird ausgefülle. (Zu dpa «Mehr Arbeit für Steuerberater in der Corona-Pandemie»)
Eine Senkung der Hebesätze wird zum Haushalt 2023 geprüft. © Lino Mirgeler/dpa

Ob die Steuern für die Werler Bürger nun gesenkt werden oder nicht, ist weiterhin unklar. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle.

Werl – Ob die Grundsteuerbelastungen für die Werler Bürger im kommenden Jahr wieder sinken werden, lässt die Verwaltung noch offen. Das ist einer Antwort der Stadt auf eine mehrseitige Anfrage des fraktionslosen Ratsherrn Jürgen Stache zu entnehmen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 werde „geprüft, ob eine Senkung der Hebesätze der Grundsteuer im Kontext eventuell weiterhin zu erwartender Belastungen aus der Corona- und der Ukrainekrise, den Ergebnissen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 sowie den übrigen Planungsparametern des Haushaltes 2023 realisierbar ist“, heißt es in der Antwort. Viele Faktoren also, das macht die Antwort deutlich, werden eine Rolle spielen.

Bürger kommen für andere Kosten auf

Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die Bürger dann womöglich nicht mehr wie damals beschlossen, zweckgebunden für die Sanierung des Haushalts aufkommen sollen, sondern für andere Kosten. Für Werls verpflichtende Teilnahme am „Stärkungspakt“ war die Steueranhebung ursprünglich gedacht; der aber lief 2021 aus.

Stache hatte wissen wollen, ob die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen eine Senkung der Hebesätze der Grundsteuern A und B für 2023 vorzuschlagen gedenkt. „Es könnte ja ein interfraktionelles Gespräch mit den im Rat vertretenen Fraktionen vorgeschaltet werden.“

Absenkung der Hebesätze wurde verworfen

Schon für das laufende Jahr sei über eine Absenkung der Hebesätze der Grundsteuern A und B nachgedacht worden, teilt die Verwaltung mit. „Wegen eines zu geringen prognostizierten Jahresüberschusses für 2022“ sei das allerdings verworfen worden.

„Zudem waren zu diesem Zeitpunkt die Entwicklungen und Folgen aus der Corona-Pandemie noch nicht absehbar“, erläutert die Verwaltung.

Werl drohte 2013 Überschuldung

Stache ist der Meinung, dass „die sozialen Aspekte und die finanziellen Leistungsfähigkeiten der Bürgerschaft nicht berücksichtigt worden sind“.

Er erinnert an die Anhebung der Hebesätze 2013 um nahezu das Doppelte, als Werl die Überschuldung drohte. Fast 40 Millionen Euro zusätzlich sei danach allein durch die Erhöhungen an Steuern in den Haushalt geflossen.

Steuersenkung hätte entlastende Funktion

Aber Werler Bürger hätten ein unterdurchschnittliches Einkommen und mithin niedrige Kaufkraft, hinzu kämen bei vielen Menschen finanzielle Einbußen durch die Corona-Pandemie und nun auch noch die Energiepreissteigerung, rechnet Stache vor. Eine Steuersenkung hätte also entlastende Funktion.

Stache schlägt eine Absenkung um 100 Punkte bei der Grundsteuer A auf dann 378 Punkte vor und eine Absenkung der Grundsteuer B auf bis zu 600 Punkte (jetzt 800) , also jeweils eine Reduzierung um rund 25 Prozent.

Nicht zuletzt erinnert der fraktionslose Ratsherr daran, dass „einige Parteien“ vor der letzten Kommunalwahl „Absichtserklärungen zu Grundsteuersenkungen angekündigt haben“. Zuletzt aber habe er bei dem Thema „keine Bewegung“ gesehen.

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