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Ende des Rotlichts: Windräder blinken nachts nur noch bei nahendem Flugzeug

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Von: Gerald Bus

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Das nächtliche rote Dauer-Blinken der Westhilbecker Windräder ist abgestellt.
Das nächtliche rote Dauer-Blinken der Westhilbecker Windräder ist abgestellt. © Gerald Bus

Die „Leuchttürme der Nacht“ blinken nur noch bei Bedarf: An vier Hilbecker Windrädern ist das nächtliche rote Dauer-Blinklicht erloschen. Und das ist gewollt so. Nicht, um Strom zu sparen. Sondern um Vorbehalte von Menschen gegen Windräder allgemein weiter zu senken. Demnach sollen Windkraftanlagen mit einer so genannten „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ ausgestattet werden.

Hilbeck – Das Gefahrenfeuer springt jetzt nur noch an, wenn sich ein Flugzeug nähert; danach schaltet sich das rote Blinklicht wieder ab. Ansonsten bleiben die Räder nachts dunkel.

Die Bürgerwindpark HeideWind GmbH & Co KG hat auf die geänderte Gesetzeslage reagiert und die Umrüstung ihrer drei Anlagen in Westhilbeck beauftragt. Auch die „Borgwind“ in Budberg sei so verfahren. Seit einigen Tagen ist das Dauerblinken der insgesamt vier Anlagen Vergangenheit. Die „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ ist aktiviert, bestätigt Thomas Eckey von der Betreibergesellschaft. Einige Monate der Vorbereitung liegen hinter der HeideWind. Dann sei alles ganz schnell gegangen, sagt Eckey: „Seit Freitagabend bleibt der Himmel über den Windenergieanlagen in Hilbeck und teilweise Budberg nachts dunkel.“

Hohe Kosten für Betreiber

Die Abschaltung des Gefahrenfeuers geht aber nicht auf einen Wunsch der Beteiligten des Bürgerwindparks zurück. „Manche Anwohner von Windparks könnten die rot-blinkenden Lichter in der Nacht als störend empfinden“, sagt Eckey zu den Beweggründen des Gesetzgebers, die Beleuchtung anzupassen. Alle Windkraftanlagenbetreiber seien verpflichtet worden, ein neues System zu installieren, das die Befeuerung nachts nur noch bei Bedarf anschaltet.

Der Gesetzgeber verspreche sich davon eine Steigerung der Akzeptanz von Windrädern. Zwar seien im Fall des in Hilbeck betriebenen Bürgerwindparks mit ihren drei Anlagen aus dem Jahr 2015 „keine konkreten Beschwerden von Anwohnern bekannt“, sagt Eckey. Dennoch hätten die HeideWind und Borgwind ihre Räder nachgerüstet – und müssten sich das einiges kosten lassen: Die Kosten, die allein vom Betreiber eines Windrads getragen werden müssten, seien „nicht unerheblich und können nicht umgelegt werden“. Die Bürgerwindgemeinschaft HeideWind und die Borgwind rechnen zusammen mit einem „hohen fünfstelligen Betrag“.

Zwei Räder behalten ihre Befeuerung

Da ältere Anlagen von der Umrüstung ausgeschlossen werden, sind die Betreiber der beiden großen Gittermastanlagen in Brünningsen nicht zur Nachrüstung verpflichtet; sie können die alte Befeuerung in Betrieb halten. Die drei kleinen Gittermastanlagen der Gegenwind und Seitenwind in Brünningsen sind ohnehin nicht betroffen, da sie aufgrund ihrer niedrigen Höhe keine Blinklichter auf ihren Gondeln haben.

Das in Hilbeck und Budberg verbaute System stamme von der Firma „Deutsche Windtechnik“. Auf einem Rad in Westhilbeck gibt es nun ein Transponderempfängermodul, das den Luftraum in einem Radius von rund 10 Kilometern beobachtet. Sobald ein Luftfahrzeug in einem Radius von 4 Kilometern rund um die Windräder in weniger als 600 Meter Höhe geortet wird, sendet das System über eine lokale Funkstrecke ein Signal zum Aktivieren der Nachtkennzeichnung an alle zum System gehörenden Anlagen.

Die Gesetzes-Grundlage

Die Nachrüstung der Windräder basiert laut Thomas Eckey auf dem Energiesammelgesetz (§ 9 Absatz 8 EEG). Die Grundlage für die Umsetzung bilde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, die im Februar 2020 im Bundesrat beschlossen wurde. Danach müssen alle Neuanlagen die Technik der „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ verbauen. Bestandanlagen (Betrieb ab 2011) müssen bis Ende 2023 der Nachrüstungspflicht nachkommen. Ältere Anlagen bleiben außen vor.

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