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Prozess am Landgericht: Ehepaar soll Albaner zu „Italienern“ gemacht haben

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Von: Dominik Maaß

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Das Landgericht Arnsberg versucht, die Vorwürfe gegen ein Werler Ehepaar zu klären.
Das Landgericht Arnsberg versucht, die Vorwürfe gegen ein Werler Ehepaar zu klären. © dpa

Sie sollen über mehrere Jahre hinweg Albaner mit falschen Pässen zu „Italienern“ gemacht haben, um damit Geld zu verdienen. Nun steht das Werler Ehepaar wegen des Vorwurfs des „gewerbsmäßigen Einschleusens“ vor Gericht.

Werl – Für den Prozess vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg sind zwei Verhandlungstage angesetzt.

Dem 57-jährigen Ehemann wird laut Anklage vorgeworfen, von Juli 2014 bis Februar 2018 in Werl in zehn Fällen italienische Blanko-ID-Karten (entsprechen dem deutschen Personalausweis) an albanische Staatsangehörige verkauft zu haben. Anschießend soll er diese mit einem Foto des Käufers bestückt und mit italienisch klingenden Namen ausgefüllt haben.

An diverse Firmen vermittelt

Der Werler soll die Käufer in der Innenstadt und im Werler Norden in ihm gehörenden Objekten gemeldet und sie anschließend unter den falschen Namen an diverse Firmen in der Region, unter anderem eine Spedition und eine Bäckerei, vermittelt haben. Da Italien anders als Albanien Teil der Europäischen Union ist, erleichterten die gefälschten Pässe den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Ziel war es laut Anklage, sich eine Einnahmequelle von „einiger Dauer und nicht unerheblichem Umfang“ zu generieren. Der 57-Jährige soll durch den Verkauf der Ausweise und Anteile an den Löhnen insgesamt 27.000 Euro erlangt haben. Welche Rolle die ebenfalls angeklagte 51 Jahre alte Ehefrau in dieser Angelegenheit spielte, geht aus der Prozessankündigung des Landgerichts nicht näher hervor.

Fünstellige Zahl an Blanko-Ausweisen

Aufgeflogen sind die Taten offenbar, nachdem sich Ermittler auf die Spur der in Italien abhandengekommenen Blanko-Ausweise gemacht haben. Insgesamt soll eine fünfstellige Zahl solcher Blanko-Ausweise in Umlauf gekommen sein, sagt Gerichtssprecher Dr. Alexander Brüggemeier.

Etwa 60 davon sollen zur fälschlichen Anmeldung von Personen unter frei erfundenen Namen benutzt worden seien, in zehn Fällen führte die Spur in die Wallfahrtsstadt.

Es drohen bis zu zehn Jahre Haft

Werden die Eheleute verurteilt, drohen ihnen Haftstrafen in einer Höhe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Albaner, die sich ebenfalls strafbar gemacht haben könnten, werden gegebenenfalls gesondert angeklagt.

Termine

Die Verhandlung vor der Zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Arnsberg findet am 21. April ab 9 Uhr statt. Die Fortsetzung ist für den 11. Mai, ebenfalls ab 9 Uhr terminiert.

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