Eine dritte Frau will einen Besuch im Seniorenheim machen. Auch sie wird nach einem Beleg gefragt, obwohl eine Selbstauskunft reichen würde. Unstrittig ist für die beiden Mitarbeiterinnen im Testzentrum der Bären-Apotheke an diesem Freitag nur, dass positiv Getestete und deren Angehörige ihren Test kostenlos bekommen.
Kostet es jetzt 0,30 oder bis zu 12 Euro, je nach Anbieter? Die Spielregeln sind kompliziert und Simone Gieseck, die für das Testzentrum verantwortliche Mitarbeiterin, bittet um Nachsicht. „Da muss ich noch mal nachjustieren. Wir haben 15 Mitarbeiter und die Bestimmungen sind erst wenige Stunden bevor sie in Kraft traten, veröffentlicht worden.“ 41 Telefonate habe sie an diesem Freitag in Sachen neue Test-Regeln bereits geführt. Ständig ging es um die Auslegung der Regeln und immer wieder traten Fälle auf, die sie noch nicht hatten.
Innerhalb kürzester Zeit habe die Apotheke Fragebogen erstellt, um den Anspruch der Testwilligen zu überprüfen. Die Testwilligen sind ihrerseits unsicher: „Sie bringen Atteste vom Arzt, wonach sie gruppeähnliche Symptome haben. Das kostet trotzdem 12 Euro, es sei denn, sie wollen jemanden besuchen.“ Es habe sogar den Fall gegeben, da habe jemande den Nachweis von der Befreiung der Maskenpflicht vorgelegt und meinte, er sei auch von der Pflicht, für den Test zu zahlen befreit. Das ist er natürlich nicht.
„Wir haben jetzt einen Schnelltest-O-Mat auf unserer Homepage. Da können die Leute vorher klären, ob und wie viel sie zahlen müssen“, sagt Gieseck.
Sie findet die Tests sinnvoll, „denn wir fischen täglich 50 bis 70 Positive heraus.“ Gleichzeitig hofft sie, dass die neuen Regeln schnell wieder zurück genommen werden.
Hubert Hoff vom Pflegedienst Hoff ist ebenfalls unzufrieden mit den neuen Test-Regeln: „Das ist ein Bürokratie-Gigant, der uns da vorgegeben wird und die Auslegung ist nicht klar definiert. Das toppt alles, was wir bisher an Bestimmungen hatten.“ Die Kunden seien überwiegend verständnisvoll. „Sie sind nur sauer über die neue Situation.“
Bei Hoff, wo Kunden maximal 9,50 Euro zahlen, habe man die neuen Regeln „gleich ausgehängt und wo nötig übersetzt, aber die Kassenärztliche Vereinigung hat bereits neue Richtlinien veröffentlicht.“
Neben der Unsicherheit bei der Auslegung komme noch etwas dazu: „Es gibt viele neue Vorgaben um zu verhindern, dass betrogen wird bei der Abrechnung.“ Unter anderem, dass die Testpersonen jetzt erst nach dem Test unterscheiben dürfen, dass sie getestet worden sind. Und: „Man muss genau dokumentieren, wer wann wo gearbeitet beziehungsweise getestet hat.“ All das sei unnötig aufwändig. „Wenn Kunden Belege beibringen, muss dort auf jeden Fall ein Stempel drauf sein – vom Krankenhaus, Seniorenheim.“
Hoff kann die Vorsicht verstehen, auch das Ziel, bei den Kosten zu sparen, „aber jetzt, bei steigenden Inzidenzen, finde ich den Zeitpunkt falsch.“ Er glaubt, dass die aufwändigen Vorgaben wahrscheinlich nicht lange beibehalten werden: „Beim letzten mal hat es drei Wochen gedauert, dann durfte wieder jeder mindestens einmal pro Woche kostenlos getestet werden.“
Nur beim Testzentrum Werl-Wickede hört man keine Klagen: Mitarbeiter Burkhard Leibold verweist darauf, dass man eine telefonische Hotline geschaltet habe, wo sich die Testwilligen vorher informieren können. Außerdem stünden die Regeln auf der Seite des Testzentrums Werl-Wickede. „Bei uns zahlen sie maximal 10 Euro und können sowohl online als auch bargeldlos und mit Bargeld bezahlen.“
Null, 3 oder 9,50 bis 12 Euro? Die Bären-Apotheke stellt online einen sogenannten „Schnelltest-O-Mat“ zur Verfügung. Testwillige müssen hier nur ein paar Fragen beantworten und können auf diese Weise innerhalb von nur maximal zwei Minuten erfahren, was sie ihr Schnelltest kosten würde. Wer es ganz genau wissen will: Die anderen Testzentren in Werl verweisen auf ihren Internetseiten auf die grundlegenden Paragraphen.