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„Warmer Regen“ für BVB-Fans: Staatsanwaltschaft überweist Geld

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Von: Gerald Bus

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Der BVB-Fanclub „Zum Brunnen“ Werl hat nun Geld von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Der BVB-Fanclub „Zum Brunnen“ Werl hat nun Geld von der Staatsanwaltschaft erhalten. © Gerald Bus

Im Stadion setzt es beim Torjubel oft die „Bierdusche“, wenn vor Freude Becher fliegen. Der Werler BVB-Fanclub „Zum Brunnen“ kann sich hingegen jetzt über einen „warmen Regen“ freuen, der aber nichts mit dem Thema „Bier“ im Vereinsheim zu tun hat.

Werl – Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat dem Verein vielmehr 15 598 Euro überwiesen. Geld, das dem Fanclub noch zusteht von einem früheren Vorstandsmitglied, das bei Ticketverkäufen betrogen hatte und deswegen im September 2021 vor Gericht wegen Untreue in 35 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung sowie zur Einziehung jener 15 598 Euro verurteilt worden war.

Der Mann musste also den als erwiesen geltenden Schaden an den Fanclub zurückzahlen; aber bislang war das nicht passiert. Dass das Geld von der Staatsanwaltschaft kam, hat Gründe: Die hatte gegen den Verurteilten einen „dinglichen Arrest“ verhängt, also Vermögenswerte beschlagnahmt, damit der Fanclub zu seinem Geld kommt.

Anwalt lobt Justiz

Ein Vorgehen, das der Anwalt des Fanclubs, Ulrich Discher, begrüßt: „Das war eine gute Aktion, man muss die Justiz loben, dass sie so den Anspruch der Geschädigten sichert.“ Sie habe dem Fanclub sonst nötige Vollstreckungsmaßnahmen abgenommen.

Am Zivilverfahren war Discher stets drangeblieben. Nun konnte er Erfolg vermelden. Ein erster Erfolg nur, wohlgemerkt. „Denn wir werden prüfen, ob wir noch weitere Beträge geltend machen können“, sagt der Jurist auf Anfrage. Schließlich seien damals in der Anklage 44 Fälle aufgeführt worden mit einem Gesamtschaden von 20 463,50 Euro. Demnach sind rund 5 000 Euro weiter strittig.

Also gelte es nun, 1:1 abzugleichen, was an Geld geflossen und was an Positionen noch offen ist. Anders als im Strafrecht, wo nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ der Staat dem Angeklagten nachweisen musste, dass er Zahlungen nicht nachgekommen ist, ist es im Zivilrecht genau umgekehrt: Dort müsse der Beschuldigte nachweisen, dass er Zahlungen geleistet hat. Der Mann, der früher als Ticketverkäufer im Fanclub tätig war, sei nach der Verurteilung der gegen ihn verhängten Auskunftspflicht über alle Zahlungsvorgänge erst gar nicht, dann unter Androhung von Zwangsgeld nur unzureichend nachgekommen, sagt Discher.

Eidesstattliche Versicherung von Ex-Mitglied

Letztlich seien die Auskünfte kaum über das hinausgegangen, was bereits im Strafverfahren bekannt geworden war, so der Jurist. Zuletzt habe es gar eine eidesstattliche Versicherung vom Ex-Mitglied gegeben, dass er mehr nicht sagen könne. „Wir werden das prüfen und die Positionen abgleichen, um zu sehen, ob die Angaben vollständig und richtig sind“, kündigt Discher an. Die Frage ist, wann welches Mitglied damals was für Tickets an den Verurteilten gezahlt hatte und was davon bereits erstattet worden ist, Wenn es Nachzahlungsforderungen gebe, werde der Fanclub sie per Klage geltend machen. „Wir werden das bis zum Schluss durchziehen“, kündigt Discher an. Außerdem würden die Kosten des Verfahrens geltend gemacht, ebenfalls ein vierstelliger Betrag.

Dass nun das veruntreute Geld an den Fanclub zurückfließt, sei auch Kassierer Achim Schmidt zu verdanken, sagt Discher. „Es ist gut, dass es jemanden im Vorstand gegeben hat, der aufgepasst hat.“ Über Vereinsgelder zu wachen, sei Aufgabe des Vorstands. Worte, die Schmidt gut tun werden, zumal er von nicht wenigen Mitgliedern bei den jüngsten Versammlungen für sein Vorgehen kritisiert und bei Wahlen abgestraft worden war.

Das ehemalige Vorstandsmitglied soll seit der Saison 2016/2017 bis ins Jahr 2020 über 20 000 Euro veruntreut haben. Es soll Karten, die es ehrenamtlich für den Fanclub verwaltet hatte, nicht korrekt abgerechnet haben.

Dieser Fall hat aber nichts zu tun mit den später laut gewordenen Vorwürfen im Fanclub wegen der Veruntreuung von Thekengeldern im Vereinsheim – ebenfalls federführend von Schmidt aufgedeckt. Diesen Fall hatten die Mitglieder zuletzt nach der Neuaufstellung des Vorstands einstimmig zu den Akten gelegt. Jenes Geld, über 10 000 Euro, ist weg – und bleibt es auch.

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