Zur gleichen Zeit trafen Bundespolizisten am Westeingang des Essener Hauptbahnhofs auf einen 44-Jährigen, der lautstark in Richtung eines Bekannten gestikulierte. Die Beamten forderten den Deutschen auf, sich auszuweisen. Eine Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen den Mann suchte.
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Essener wegen Erschleichens von Leistungen und Urkundenfälschung im Januar 2022 zu einer Gesamtgeldstrafe von 2560 Euro. Da der Gesuchte die geforderte Summe bisher nicht beglichen hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht. Der 44-Jährige konnte die Summe nicht aufbringen und verbüßt nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 230 Tagen in einer Justizvollzugseinrichtung.