„Es klingelte mittags an der Tür und der Mann fragte mich, ob ich schon vom Zensus 2022 gehört hätte“, erzählt sie. Vorgestellt habe er sich nicht. Stattdessen fragte er gleich nach sensiblen Daten wie Name, Geburtsdatum und ähnliches.
„Er war sehr fordernd und hat nicht locker gelassen.“ Erst nachdem Fischer-Drewes gefragt hat, wer den Mann denn geschickt habe, zeigte er seinen Ausweis vom Kreis. „Ich habe ihm gesagt, dass ich keine Zeit für ihn habe, aber das hat ihn nicht interessiert.“
Jetzt dürften viele denken, dass Fischer-Drewes doch auskunftspflichtig ist und die Antworten geben muss. Allerdings hatte sie nach eigenen Angaben keinen Brief und somit auch keine Anmeldung des Erhebungsbeauftragten erhalten.
„Dieses Verhalten hat mich sehr geärgert und nicht mehr losgelassen, also habe ich bei der Telefon-Hotline angerufen. Mir wurde gesagt, dass mit dem Erhebungsbeamten gesprochen würde.“
Auf Anzeiger Nachfrage berichtet die Leiterin der Erhebungsstelle des Kreises Soest, Antje Schmitz: „In einem Gespräch sagte der Erhebungsbeamte, dass er den Briefkasten nicht gefunden und daraufhin angeklingelt hat. Frau Fischer-Drewes und der Erhebungsbeamte würden sich auch persönlich kennen.“
Das aber ist Fischer-Drewes neu, denn „ich habe den Mann noch nie gesehen und kenne ihn auch nicht.“ Auch der Briefkasten sei nicht zu übersehen, er steht direkt am Eingang des Hauses.
„Momentan haben wir 220 Erhebungsbeauftragte, die alle geprüft und geschult wurden“, erklärt Schmitz. Die amtliche Benachrichtigung mit dem Namen des Erhebungsbeauftragten darauf wird persönlich in den Briefkasten geworfen. Auch eine persönliche Begehung sei notwendig, denn es kann sein, dass es Häuser nicht gibt, die in den Listen vermerkt sind.
Im zweiten Schritt werden entweder ein Code für eine Onlinebefragung herausgegeben oder Papierformulare verwendet, die der Erhebungsbeauftragte ausfüllt. Dabei sind die Menschen auskunftspflichtig.
Der Zensus, auch Volkszählung genannt, findet im Abstand von zehn Jahren in der gesamten Europäischen Union statt. Stichtag ist der 15. Mai.