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Bilder mit Nazi-Bezug in Chats: Ermittlungen gegen mehrere JVA-Beamte

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Von: Gerald Bus

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Mauern und Überwachungskameras der JVA in Werl
Mit den Vorgängen hinter den Mauern der JVA Werl und in einer Chatgruppe befasst sich die Staatsanwaltschaft Arnsberg. © Schoplick, Anne

Weil sie in einer Chatgruppe „Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen“ verwendet und versendet haben sollen, ermittelt die Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen mehrere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Werl.

Werl/Arnsberg - Staatsanwaltschaft und NRW-Justizministerium bestätigten diese unserer Redaktion vorliegenden Informationen, halten sich aber weitgehend bedeckt. Nur so viel: Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen neun Beschuldigte, die „teilweise“ in der JVA Werl Dienst verrichten. Das teilte Sophie Keller von der Staatsanwaltschaft Arnsberg mit. Wie viele der Beschuldigten tatsächlich am Langenwiedenweg beschäftigt sind, dazu machte sie keine Angaben.

Beamter soll mit Gefangenen gehandelt haben

Die Ermittlungen laufen aber bereits seit geraumer Zeit. Seit September 2020 gehen die Behörden demnach dem Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach. Entzündet hat sich das offenbar am Handy eines Beschäftigten der JVA, der mittlerweile vom Dienst suspendiert worden ist. Es gibt Vorwürfe, dass er Geschäfte mit Insassen getätigt haben soll. Von zunächst kleineren Gefälligkeiten hinter den Anstaltsmauern ist die Rede. Irgendwann flog das auf, es soll Durchsuchungen gegeben haben – und die Sicherstellung seines Handys.

Chat auf beschlagnahmtem Handy

Zu der Vorgeschichte machen die Behörden keine Angaben. Wohl aber dazu, dass auf dem beschlagnahmten und untersuchten Mobiltelefon „eines ehemaligen Bediensteten der JVA Werl ... ein über den Messengerdienst WhatsApp geführter Chatverlauf aufgefunden wurde“, in dem es unter anderem auch zur Versendung jener illegalen Bilddateien gekommen ist. Was auf den Bildern zu sehen ist, dazu gibt es keine Aussagen.

Gegen jenen ehemaligen Beschäftigten, der Administrator der WhatsApp-Gruppe gewesen ist, würden sich aber keine Ermittlungen bezüglich des Einstellens oder der Weitergabe von Bilddateien mit nationalsozialistischem Hintergrund richten, so die Staatsanwältin. Die reine Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe sei schließlich nicht strafbar. Wie viele Menschen Mitglied der Gruppe waren, ist nicht bekannt.

Die Ermittlungen gegen die Gruppe dauern an, „weitere Auskünfte werden daher derzeit nicht erteilt“, sagt Staatsanwältin Keller.

Ministerium bestätigt Kenntnis vom Sachverhalt - aber mehr auch nicht

Nicht viel sagt auch das Haus von NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne). „Der Sachverhalt ist hier – ohne diesen in seinen Einzelheiten zu bestätigen – bekannt“, sagt Dr. Wolfgang Schorn, Pressesprecher der Landesjustizvollzugsdirektion. Er verweist aber auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, das für Auskünfte im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz für die Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts zuständig sei.

Disziplinarmaßnahmen der JVA Werl bis zum Betretungsverbot

Die Justizvollzugsanstalt Werl soll bereits disziplinarrechtliche Schritte gegen die Beschuldigten unternommen haben. Informationen unserer Redaktion, dass ein Betroffener der Chatgruppe als Folge der Vorwürfe nicht mehr im Dienst sei und die JVA nicht mehr betreten darf, bestätigt das Ministerium allerdings nicht. Die disziplinarrechtliche Prüfung des Sachverhalts sei Sache der Behörde vor Ort, also der JVA Werl.

Aber: „Da es sich bei Disziplinarverfahren um nicht-öffentliche Verfahren handelt, können Auskünfte hinsichtlich personeller Einzelmaßnahmen – unabhängig von der Frage, ob auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen und durch Auskünfte gefährdet werden könnten – nicht ohne Weiteres erteilt werden.“ Das Ministerium begleite die Aufarbeitung die Vorwürfe in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde.

Auch die Justizvollzugsanstalt mauert und verweist auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Arnsberg. Nur so viel: Von der Anstalt seien „die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden.“ Welcher Art? Keine Auskunft.

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