Michel stellt aber auch die planerischen Festsetzungen in Frage. „Schaut man in die Übersicht zu Katasterbezeichnungen unter www.tim-online.nrw.de, so ist das Gebiet, dass durch die Firma Gammel genutzt wird, als Mischgebiet ausgewiesen und zwar mit Wohn- und Gewerbegrundstücken.“ Zudem sei auch die zeitlich nicht befristete Genehmigung für die Schreinerei zu berücksichtigen. Es sei zu prüfen, ob der Bestandsschutz nach 25 Jahren nicht auch für das Unternehmen Gammel in die Waagschale zu werfen ist.