E-Autos: Stadt lehnt Bevorzugung ab

In vielen Städten dürfen Fahrer von Elektro-Autos ihre Fahrzeuge kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. In Werl gibt es eine solche Bevorzugung nicht. Und das soll aus Sicht der Stadt auch so bleiben.
Werl - Wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Ratsherr Jürgen Stache (fraktionslos) hervorgeht, hält die Stadt zum einen den organisatorischen Aufwand für zu hoch, zum anderen sieht sie im Erlassen der Gebühren „keinen Ansporn“ auf ein solches Fahrzeug umzusteigen.
Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es Kommunen, Eigentümer von elektrobetriebenen und Hybridfahrzeugen Vorteile bei der Parkerlaubnis zu gewähren. Voraussetzung sei in den meisten Fällen ein „E-Kennzeichen“, schreibt die Stadt. Doch nicht alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge verfügten über ein solches Kennzeichen. Für Politessen seien sie dann nicht als solche zu erkennen.
Eine Alternative könnte das Ausstellen von Parkausweisen seien, doch das sei mit einem „erheblichen zusätzlichen Aufwand“ verbunden und wäre auch nur für Fahrzeughalter vor Ort möglich. Kritisch sieht die Stadt zudem die Bevorzugung von Hybridfahrzeugen, die unabhängig vom tatsächlich genutzten Antrieb in den Genuss des kostenfreien Parkens kämen.
Laut Verwaltung sind die Parkgebühren auch im interkommunalen Vergleich relativ gering. Sie sollen aber der Steuerung dienen, um Besuchern für Einkäufe und Erledigungen in der Innenstadt Parkraum zur Verfügung zu stellen. Mit Blick auf die Höhe der Gebühren, sieht die Stadt im Erlassen der Gebühren keine besondere Motivation, sich ein Auto mit E-Antrieb zu kaufen.
Auf die Frage, ob die Stadt mit Wirtschaftsförderung (GWS) und Wirtschaftsring über das Thema diskutiert hat, schreibt die Stadt: „Die Verwaltung tauschte sich mit der GWS über die Thematik aus.“ Aus den bereits genannten Gründen, werde aber von einer solchen Regelung abgesehen.
Stache hatte in seiner Anfrage formuliert, dass er es für sinnvoll erachte, dass E-Autos und gasbetriebene Autos auf allen städtisch betriebenen Parkflächen kostenlos parken dürfen. Es sollte auch überlegt werden, ob das „Anwohner-Parken“ mit in die Regelung einbezogen werden kann. „Über die tägliche Zeitdauer des kostenfreien Parkens müsste meines Erachtens nach diskutiert werden.“ Außerdem sollten Flächen für Beschäftigte des Einzelhandels besonders ausgewiesen und die Zeiten individuell festgelegt werden.
Stache sieht in einer solchen Regelung einen Anreiz, die Stadt zu besuchen und einen „Werbeeffekt“ für die Wallfahrtsstadt. Außerdem sei es auch „ein kleines Dankeschön an „umweltbewusste Personen“.
Über die Antwort der Stadtverwaltung zeigt sich der Ratsherr enttäuscht. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Thema politisch breiter diskutiert wird, zum Beispiel im Klimaausschuss. Und ich hätte mir gewünscht, dass wirklich ernsthaft darüber nachgedacht wird.“