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Strengere Auflagen für Schützen: „Dann brauchen wir gar keine Schützenfeste mehr feiern“

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Von: Dominik Maaß

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Das Schützenfest Hilbeck hat einen König: Eugen Nazarov regiert.
Nach den Auflagen für den Bezirksjungschützentag geht unter einigen Schützen die Sorge um, dass ihre Feste bald strenger reguliert werden (Symbolfoto). © picture alliance / Rolf Vennenbe

Nach dem Bezirksjungschützentag in Sönnern geht unter einigen Schützen die Sorge um, dass strengere Auflagen das Feiern von Schützenfesten erschweren könnten. Vor dem Fest der Jungschützen hatte das Ordnungsamt die Bruderschaft in Sönnern darauf hingewiesen, dass die Musik ab 22 Uhr leiser zu drehen und der Sicherheitsdienst aufzustocken sei.

Werl – Christoph Prünte, Ratsherr der Unabhängigen Wählergemeinschaft Werl und Vorstandsmitglied bei den Sönneraner Schützen, fragte nun in der Ratssitzung nach, ob es inzwischen einen grundsätzlich anderen Umgang mit Schützenfesten gebe. Und auch Karl-Wilhelm Westervoß (CDU) wollte wissen, ob Ähnliches jetzt allen Bruderschaften und Vereinen drohe.

Fachbereichsleiterin Iris Bogdahn erläuterte, dass es in der Vergangenheit konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung gegeben habe. Und die Verwaltung sei in diesen Fällen an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Insbesondere, wenn es schon Beschwerden gab, wolle man die Vereine frühzeitig sensibilisieren. Bogdahn sieht dies auch als Folge eines gesellschaftlichen Wandels: Früher seien die Menschen, was solche Feste betrifft, einfach gelassener gewesen.

„Dann brauchen wir gar keine Schützenfeste mehr feiern“

Prünte warnte in der Sitzung: „Wenn wir die Musik ab 22 Uhr nur noch auf Zimmerlautstärke hören dürfen, brauchen wir gar keine Schützenfeste mehr zu feiern.“ Im Nachgang zur Sitzung wird er noch deutlicher: Das wäre „ein Todesurteil“. Schließlich komme die Feier um diese Zeit erst richtig in Schwung. Und letztlich sei auch der Festumsatz von der Länge der Party abhängig.

Prünte kritisierte auch die Forderung nach einem aufgestockten Sicherheitsdienst. Statt bislang ein oder zwei Security-Mitarbeitern hätten die Sönneraner beim Jungschützentag sechs beschäftigen sollen – mit entsprechend hohen Kosten.

Was den Lärmschutz betrifft, sei die Auflage für den Jungschützentag kein größeres Problem gewesen, weil sich die Veranstaltung wegen des schlechten Wetters ohnehin in die Halle verlagert habe. Doch bei schönem Wetter sei ein Schützenfest auch immer eine „Draußen-Veranstaltung“. Und viele Vereine feierten ja gar nicht in einer Halle, sondern in einem Zelt.

Prünte wünscht sich vom Ordnungsamt ein Vorgehen mit Augenmaß und von den Anwohnern Toleranz: „Leben und leben lassen.“ Es gehe ja auch nicht um 20 Veranstaltungen im Jahr. Die Schützen seien auch von sich aus bemüht, Stress mit Anwohnern zu vermeiden. Das Fest dürfe zwar bis 3 Uhr dauern, die Musik werde aber schon deutlich früher leiser gestellt. Der Schallschutz der Halle sei bei der Sanierung nach dem Brand deutlich verbessert und die Zahl der Fremdvermietungen begrenzt worden. „Wir sind Teil des Dorfes und so müssen wir uns auch benehmen“, sagt Prünte.

Bürgermeister verspricht „Augenmaß“

Bürgermeister Torben Höbrink sagte im Nachgang: „Wir gehen da mit Augenmaß dran. Schützen, aber auch andere Vereine tragen in allen Facetten etwas zum dörflichen Leben bei, zeigen vielfältiges ehrenamtliches Engagement.“ An gesetzlichen Bestimmungen komme man nicht vorbei, es gehe aber sicher nicht um eine „Law and Order“-Haltung.

Ähnlich drückte es Ordnungsamtsleiterin Clarissa Stich aus: „Wir wollen sicher nicht die Schützenfest-Verhinderer sein.“ Vielmehr wolle man im Zweifel mit den Vereinen nach Lösungen suchen. Bei Ortsterminen könnte man etwa schauen, ob ein Festzelt auch im Schatten eines bestehenden Gebäudes errichtet werden kann und bei Lautsprechern auf die passende Ausrichtung achten. Wenn es Beschwerden gibt, müsse das Ordnungsamt aber reagieren, so Stich. „Es geht am Ende darum, die Rechte aller Beteiligten zu wahren.“

Ausnahmen von der Nachtruhe

Die Stadt hat in einer Verordnung Ausnahmen von der üblichen Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geregelt. Neben Silvester (bis 3 Uhr), zählen dazu das Siederfest (bis 1 Uhr), die Schützenfeste (bis 3 Uhr) und das „Wecken“ bei Schützenfesten (5 bis 6 Uhr).

Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass völlig ohne Regeln gefeiert werden darf. Ordnungsamtsleiterin Clarissa Stich verweist zum Beispiel auf einen noch recht jungen Leitfaden des Landesumweltministeriums zum Lärmschutz bei Volksfesten und ähnlichen Traditionsveranstaltungen. Darin heißt es unter anderem: „Für Tongeräte soll in der Regel eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung nach 22 Uhr gefordert werden, soweit dies technisch und/oder organisatorisch möglich ist, ohne den Charakter der Veranstaltung wesentlich zu verändern.“

Auch was den verstärkten Einsatz von Security betrifft, hätten sich Empfehlungen verändert.

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