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Laienhafte Führerschein-Fälschung: Mann muss Geldstrafe zahlen

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Von: Thomas Nitsche

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Ein 22-jähriger Werler flog mit seinem falschen Führerschein bei einer Polizeikontrolle auf. Nun verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe.
Ein 22-jähriger Werler flog mit seinem falschen Führerschein bei einer Polizeikontrolle auf. Nun verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe. © Symbolbild: dpa

Weil ein 22-jähriger Werler mit einem gefälschten Führerschein erwischt worden war, muss er jetzt 2.250 Euro Geldstrafe bezahlen.

Werl – Wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor dem Werler Amtsgericht berichtete, befuhr der Angeklagte am 7. Oktober des vergangenen Jahres gegen 0.15 Uhr die Unnaer Straße. Er soll bei der Fahrzeugkontrolle den Beamten eine polnische Fahrerlaubnis vorgelegt haben, wobei es sich um eine Fälschung gehandelt haben soll.

Dies konnte die Beamtin, die als Zeugin geladen war, anhand von Bildern eindeutig erklären. „Laut einer europaweiten Abfrage ist dieser Führerschein nicht registriert“, teilte sie mit. Sie sagte, dass schon bei der Kontrolle der Führerschein „komisch“ ausgeschaut habe. „Da sind uns direkt Unstimmigkeiten aufgefallen“, berichtete die Polizeibeamtin.

Anhand der Fotos machte sie deutlich, dass der Farbdruck eine andere Optik hatte, kein Hologramm zu sehen und der Druck leicht verrutscht war.

„Ich habe den Führerschein in Polen gemacht“

Der Angeklagte zeigte sich trotz der erdrückenden Beweise nicht reuig: „Ich habe den Führerschein in Polen gemacht und der ist echt.“ Unter welchen Umständen und wo er die Fahrerlaubnis gemacht hatte, wollte er nicht sagen. Später berichtete er, dass er mit seiner Familie zwei Wochen Urlaub in Polen gemacht habe.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme klar, dass sich die Anklageschrift in allen Punkten bestätigt hatte: „Es sind deutliche Merkmale zu erkennen, die eine Fälschung aufzeigen.“ Sie beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 2 250 Euro, auf die die Richterin im Urteil auch einging. Diese meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Fälschung sogar Laien aufgefallen wäre.

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