Der Angeklagte zeigte sich trotz der erdrückenden Beweise nicht reuig: „Ich habe den Führerschein in Polen gemacht und der ist echt.“ Unter welchen Umständen und wo er die Fahrerlaubnis gemacht hatte, wollte er nicht sagen. Später berichtete er, dass er mit seiner Familie zwei Wochen Urlaub in Polen gemacht habe.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme klar, dass sich die Anklageschrift in allen Punkten bestätigt hatte: „Es sind deutliche Merkmale zu erkennen, die eine Fälschung aufzeigen.“ Sie beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 2 250 Euro, auf die die Richterin im Urteil auch einging. Diese meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Fälschung sogar Laien aufgefallen wäre.