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Kind verletzt: Action-Markt zahlt nun doch

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Von: Ilka Platzek, Gerald Bus

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Das Kind verletzte sich im Werler Action-Markt.
Das Kind verletzte sich im Werler Action-Markt. © Privat

„Aus purer Verzweiflung“ hatte sich eine Werler Familie an den Anzeiger gewandt. Ihr Sohn habe sich im August 2022 im Action-Markt in Werl eine Schnittwunde zugezogen. Lange schien es so, als dass das Unternehmen der Forderung nach Schmerzensgeld nicht nachgehe. Jetzt folgt die überraschende Kehrtwende.

Werl – Lange sah es so aus, als sollte der Fall doch noch vor Gericht landen müssen – aber nach weiteren Recherchen unserer Zeitung zahlte Action die ausstehenden Forderungen einer Familie, nachdem ihr Kind im Werler Markt verletzt worden war. „Wir können bestätigen, dass wir der Schadensersatzforderung zugestimmt haben und der Zahlung bereits nachgekommen sind“, teilte die Düsseldorfer Pressestelle der Action Deutschland GmbH am Dienstag mit. Noch in der Woche zuvor hatte der Anwalt der Familie angekündigt, Klage einreichen zu wollen, weil die Firma nach unserer vergangenen Berichterstattung ihren Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen sei.

Im Action-Markt verletzt: Sechsjähriger hatte sich an Rahmen geschnitten

„Aus purer Verzweiflung“ hatte sich eine Werler Familie Anfang Dezember an den Anzeiger gewandt. Ihr sechsjähriger Sohn habe sich im August im Action-Markt in Werl an einem scharfkantigen Bilderrahmen eine Schnittwunde zugezogen – und das Unternehmen weigere sich, der Familie Schmerzensgeld zu zahlen. Später folgte die Kehrtwende: Der niederländische Konzern erklärte sich schriftlich bereit, alle entstandenen Kosten zu übernehmen. Das war Ende Dezember. Aber: Gezahlt habe Action danach nicht, die Familie wolle jetzt vor Gericht ziehen, hieß es vor einigen Tagen. Die Eltern hatten den Unnaer Anwalt Dirk Strototte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Dieser listete diverse Kosten auf, die den Eltern durch den Unfall entstanden sind – insgesamt knapp 700 Euro. Eine Summe, die Action akzeptiert habe, so der Jurist; das sei eine Anerkennung der Schuld. Zusätzlich solle das Kind einen bereits im Sommer angebotenen Geschenkgutschein erhalten, hatte die Firma angekündigt. Als die Zahlung dennoch ausblieb, sollte nun geklagt werden. Eine Klageschrift sei bereits bei Gericht eingereicht und dem Konzern zugestellt worden, so der Anwalt. Nun hat sich das offenbar erledigt. Dass Action gezahlt hat, bestätigt die Mutter des Kindes.

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