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„Es gilt die Unschuldsvermutung“

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Von: Dirk Wilms

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Das Erzbistum hat sich zum Verfahren geäußert, das sich um den bisherigen Welveraner Pastor dreht.
Das Erzbistum hat sich zum Verfahren geäußert, das sich um den bisherigen Welveraner Pastor dreht. © Freie Mitarbeiter

„Die kirchenrechtliche Prüfung dauert weiterhin an. Es gilt die Unschuldsvermutung!“ Das ist der jüngsten Stellungnahme des Erzbistums Paderborn zum Fall des suspendierten Pastors der katholischen Kirchengemeinde St. Maria Welver zu entnehmen. Vor knapp zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, nach Prüfung des Sachverhalts kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Auf Nachfrage äußerte die Pressestelle, dass das Erzbistum die betreffende Kirchengemeinde aktiv sowie anfragende Medien reaktiv ausschließlich über den reinen Sachverhalt informiert habe. „Der Priester wurde, wie es üblich ist, zunächst für den Zeitraum der erforderlichen Prüfungen vom kirchlichen Dienst freigestellt. Der Priester trat auf eigenen Wunsch ein Sabbatjahr an.“

Vom Erzbistum in Paderborn heißt es weiter, dass für jeden Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gegen den Vorwürfe erhoben würden, die sich nach gründlicher Prüfung als unbegründet herausstellen, die dem Erzbistum zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel eingesetzt würden, um Ruf und Persönlichkeitsrechte der Personen zu schützen oder wieder herzustellen. Zum laufenden Verfahren äußert sich das Erzbistum grundsätzlich nicht.

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