Auf Nachfrage äußerte die Pressestelle, dass das Erzbistum die betreffende Kirchengemeinde aktiv sowie anfragende Medien reaktiv ausschließlich über den reinen Sachverhalt informiert habe. „Der Priester wurde, wie es üblich ist, zunächst für den Zeitraum der erforderlichen Prüfungen vom kirchlichen Dienst freigestellt. Der Priester trat auf eigenen Wunsch ein Sabbatjahr an.“
Vom Erzbistum in Paderborn heißt es weiter, dass für jeden Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gegen den Vorwürfe erhoben würden, die sich nach gründlicher Prüfung als unbegründet herausstellen, die dem Erzbistum zur Verfügung stehenden geeigneten Mittel eingesetzt würden, um Ruf und Persönlichkeitsrechte der Personen zu schützen oder wieder herzustellen. Zum laufenden Verfahren äußert sich das Erzbistum grundsätzlich nicht.