Man habe sich bereits telefonisch beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Programm durchführen soll, der grundsätzlichen Förderfähigkeit dieser Idee versichert, sagte Westphal.
Und hier erscheint das „Kaninchen“: So ein Neubau nämlich könnte auf dem jetzigen Gelände der Feuerwehr am Finkenweg erfolgen, zum Beispiel als Kombination aus Lehrschwimmbecken im Erd- und OGS-Räumlichkeiten im Obergeschoss.
Für diesen Coup hatte Garzen die Tagesordnung so gestaltet, dass mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde vor der Beratung der Causa Lehrschwimmbecken der Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf dem jetzigen Parkplatz der Bördehalle beschlossen worden war (s.u.).
Dass die Wehr weicht, ist damit politischer Konsens. Bisher stand für das jetzige Feuerwehrgrundstück die Überlegung im Raum, die Gebäude abzureißen und den Ganztagsbereich dort zu erweitern. Mittelfristig ist ein Ausbau der Ganztagsplätze auf 110 unumgänglich; ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch.
Fördergelder zwischen 1 und 5 Millionen könnten für LSB und OGS aus Berlin fließen, die Zuschusshöhe läge bei maximal 45 Prozent der Gesamtausgaben, zusätzliche Unterstützung aus Landesmitteln nicht ausgeschlossen.
Geld vom Bund
Mit dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in de Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stellt der Bund insgesamt 476 Millionen Euro für überjährige, investive Projekte der Kommunen zur Verfügung. Maßgeblich ist laut Förderrichtlinien eine „hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an Klimawandel“. Angestrebt wird die Effizienzgebäude-Stufe 70.
Die Projekte sollen „zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune“ sein. Ein Schwerpunkt liegt auf Schwimmhallen und Sportstätten, hier werde ein „besonderer Instandsetzungsrückstand“ gesehen. Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten, Ersatzneubauten aber dann förderfähig, „wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.“
Die Gemeinde Welver sieht das beim Lehrschwimmbecken erfüllt. Einen entsprechenden Bau setzt sie überschlägig mit 3,15 Millionen Euro an, demgegenüber stünden 2,2 Millionen Euro für eine Sanierung am Standort.
Mindestens Teilen der Ziele eines angestrebten Bürgerbegehrens käme die Verwaltung mit dem neuen Vorschlag zuvor. So richtet sich das Ansinnen der Initiative gegen den am 23. Juni gefassten Ratsbeschluss, das LSB an die Bördehalle zu verlagern. Der ist mit Beschluss vom Donnerstag, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, aufgehoben.
Wie berichtet hatten die Mehrheitsfraktionen aber bereits früher angekündigt, von den Umzugsplänen Abstand nehmen und am jetzigen Standort sanieren zu wollen. Nun käme es, die Förderzusage vorausgesetzt, womöglich doch zu einem Neubau. Aber eben in direkter Nachbarschaft der Grundschule.
Vorbehaltlich des laufenden Begehr-Verfahrens hatten CDU und BG es am Donnerstag abgelehnt, die Neubau-Variante bereits als Projektskizze für einen Ratsbeschluss vorbereiten zu lassen. André Buschulte (CDU) hatte spitz nachgefragt, ob die Gemeinde bei ihrer Abfrage der Förderfähigkeit auch die „sinnvolle Möglichkeit“ eines Umzugs der Grundschule in die Hauptschule berücksichtigt habe – nebst Neubau in dortiger direkter Nachbarschaft.
Das Bürgerbegehren freilich könnte, sofern es zugelassen würde und es zu einem Bürgerentscheid käme, das alles auch kippen, ungeachtet dann vielleicht vorliegender Förderzusagen aus Berlin.