Nach Prüfung der Vorgänge beabsichtigt die Staatsanwaltschaft vielmehr, das Verfahren ohne weitere Ermittlungen einzustellen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat haben sich demnach aus der anonymen Anzeige, die beim Erzbistum Paderborn eingegangen war, ebenso nicht ergeben wie aus vom Erzbistum zur Verfügung gestellten Unterlagen.
„Die Gründe werden dem Erzbistum Paderborn mitgeteilt, das Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Diese bleibt zunächst abzuwarten“, so die Staatsanwaltschaft.