„Das geschah noch im Zeitrahmen der Gewährleistung“, erinnert sich Detlev Westphal von der Verwaltung. Umgehend wurde damals ein Gutachten in Auftrag gegeben, geprüft, ob gegen die ausführenden Firmen und den Planer Ansprüche gestellt werden können. Der Fliesenleger konnte nichts dafür, das stellte sich ganz rasch heraus.
Die ausführende Firma bezog sich auf die Vorgaben des Planers, der auf den Einbau von Ringankern verzichtet hatte, die in der Ausschreibung vorgesehen waren. Das wurde im ersten Gutachten als Ursache für ein Absacken des Mauerwerks angenommen. Es folgte ein Gegengutachten mit der entgegengesetzten Aussage, ehe ein vom Gericht bestellter Gutachter erkannte, dass der Fehler woanders liegt.
Jens Hecke, seit 2017 in der Bauverwaltung im Rathaus tätig, erläuterte, dass das äußere Mauerwerk mit den Innenwänden starr verbunden worden ist. „Die Innenwände hätten aber entkoppelt sein müssen“, erklärt der technische Experte. Die Risse sind also dadurch entstanden, dass diese Verbindung nicht fachgerecht ausgeführt worden ist.
Dem Rohbauer konnte dabei kein Verschulden angekreidet werden. „Der hat gesagt, dass er so gebaut hat, wie der Planer es wollte“, so Westphal. Und genau mit diesem Planer wurde jetzt vor dem Landgericht Arnsberg der Vergleich geschlossen, der mit der Zahlung von 70.000 Euro endete.
Dieses Geld soll nun dafür genutzt werden, die Außenmauer von den Innenwänden zu entkoppeln. Dazu muss an einigen Stellen gestemmt werden, verbergen sich doch einige Verbindungselemente in den Wänden. Danach können die Fugen abgedichtet werden und der Fliesenleger kann seine Arbeit machen. Auch muss gecheckt werden, ob Leitungen oder Kabel Schaden genommen haben.
Wenn es gut läuft, können im Winter 23/24 die Sportler wieder alle Kabinen nutzen. Den Schulsport hatte der Ausfall der vierten Kabine zwar nicht tangiert. Bei Fußballhallenturnieren aber waren der Engpass in den Kabinen seit rund 15 Jahren schon mehr als ärgerlich.