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Rat sagt Ja und Nein zum Bürgerbegehren in Welver

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Von: Dirk Wilms

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Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Zuschauerraum während der Sondersitzung des Rates am Donnerstagabend.
Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Zuschauerraum während der Sondersitzung des Rates am Donnerstagabend. © Dirk Wilms

Die Bürgerinitiative Welver hat am Donnerstagabend einen Teilerfolg in der Sondersitzung des Rates mit ihren Anträgen auf zwei Bürgerbegehren erzielt.

Welver - Der Antrag gegen den Ratsbeschluss vom 29. September wurde einstimmig als zulässig eingestuft. Dabei geht es um die damals mehrheitliche Entscheidung der Politik, die Grundschule am Finkenweg zu sanieren, die Feuerwehr an die Buchenstraße zu verlagern und an deren Stelle am Finkenweg die Offene Ganztagsschule zu erweitern und dort auch das Lehrschwimmbecken neu zu bauen.

Mit 16:11 Stimmen als unzulässig wurde der Antrag beschieden, der sich gegen die Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Hauptschule richtete. Dieser Beschluss des Rates stammte vom 23. Juni. Für die Ablehnung stimmten die SPD mit Ausnahme des sich der Stimme enthaltenden Klaus Peter Kerstin, die Grünen, Welver 21, die FDP und Bürgermeister Camillo Garzen. Gegen die Ablehnung votierten CDU und BG.

Zuvor hatte Fachanwältin Susanne Tyczewski aus Münster in einer Powerpoint-Präsentation die Rechtslage dargestellt, insbesondere den Fokus auf den zeitlichen Ablauf gelegt. Ihren Ausführungen zufolge war die Frist für das Begehren gegen die Flüchtlingsunterkunft abgelaufen. Nachdem die Initiatoren am 2. Dezember offiziell den ablehnenden Bescheid beim ersten Anlauf für ein Bürgerbegehren erhalten hatten, hätten sie noch einen Monat Zeit für eine Klage gehabt. Da dies nicht erfolgt sei, ist die Frist abgelaufen. „Wenn ein Verfahren bestandskräftig abgeschlossen ist, dann ist es abgeschlossen“, so die Juristin.

Daran hätten auch die diesmal – im Gegensatz zum ersten Antrag im Spätsommer – hinreichenden Fragestellungen nichts geändert. „Bei Fristen geht es nicht um Inhalte“, machte Tyczewski klar. Die BI könne aber ein initiierendes Bürgerbegehren starten, da dies keinen Fristen unterliege. Allerdings müsse dies den Ratsbeschluss zur Flüchtlingsunterkunft ausklammern, gab sie den Antragstellern, die im Zuschauerraum zugegen waren, mit auf den Weg. Erst nach zwei Jahren ende die Sperrwirkung des Ratsbeschlusses.

Seitens der Ratsmehrheit erklärten Udo Stehling (SPD) und Cornelia Plaßmann (Grüne), dass sie den Ausführungen der Anwältin folgen werden. „Jetzt haben wir Rechtssicherheit“, so Plaßmann. Für die BG erklärte Tim-Fabian Römer, dass er die Stellungnahme der Juristin in Gänze für nachvollziehbar halte. Doch kritisierte er das Verhalten der Gemeinde gegenüber der BI. Er brachte einen Ratsbürgerentscheid zum Thema Flüchtlingsunterkunft ins Spiel, für den es im Rat eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegen müsste. Daran knüpfte Michael Schulte von der CDU an, der an die Mehrheitsfraktionen die Frage richtete, ob sie diesen Weg mitgehen würden. Bürgermeister Camillo Garzen empfahl, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Nach der Sitzung zeigten sich die Vertreter der BI erfreut über den Erfolg mit dem ersten Antrag und laden gleich am Freitag um 19 Uhr in die Gaststätte Zum Buchenwald ein, um mit dem Sammeln der notwendigen fast tausend Unterschriften beginnen zu können, die bis zum 12. Februar beigebracht werden müssen. Über die Ablehnung des Antrags gegen die Flüchtlingsunterkunft zeigten sie sich enttäuscht.

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