Plädoyer aus dem Rathaus für ein „KuBiQ“

Im Vorfeld des auf den 18. Juni terminierten Bürgerentscheids geht die Gemeindeverwaltung in die Offensive. Im Rathaus ist der Begriff eines Kultur- und Bildungsquartiers (KuBiQ) am Finkenweg kreiert worden, mit dem der Bereich um die Bernhard-Honkamp-Grundschule, die Offene Ganztagsschule und den Kindergarten Schilfkorb der evangelischen Kirche umrissen wird.
Welver – Die Gemeinde macht deutlich, dass im Zentrum der Überlegungen für das Quartier die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von OGS-Plätzen steht. Bis 2026 steht jedem Erstklässler das verbriefte Recht auf einen Platz in dieser Einrichtung zu, bis 2029 haben alle Grundschüler einen Anspruch darauf. Das sind nach den Berechnungen der Gemeinde rund 300 Mädchen und Jungen in sechs Jahren in Welver; Borgeln ist dabei nicht eingerechnet.

Die Offene Ganztagsschule neben der Grundschule in Welver besteht schon seit 2006. Seit dem vergangenen Jahr stehen nach sukzessiver Erweiterung 100 Plätze zur Verfügung. Mit der Erweiterung bis 2026 soll sichergestellt werden, dass die Betreuung der Grundschulkinder der Bernhard-Honkamp-Schule nach dem Unterricht in der Zeit von 11.30 bis 16 Uhr gewährleistet ist.
Gleichzeitig soll auch für ausreichende Räumlichkeiten für die Randstundenbetreuung Sorge getragen werden, die vom Förderverein getragen wird und im ehemaligen Hausmeisterhaus untergebracht ist. Als vorteilhaft wird seitens der Gemeinde auch die direkte räumliche Nähe zur Grundschule und zum Schilfkorb-Kindergarten dargestellt, würden sich daraus doch auch Synergien durch einen flexiblen Austausch der Mitarbeiter ergeben.
Der Ausbau der OGS ist aber nur denkbar, wenn zuvor das unmittelbar angrenzende Feuerwehrgerätehaus weicht. Hier sieht der Beschluss der Mehrheitsfraktionen, der durch den Bürgerentscheid gekippt werden soll, einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses sowie der Rettungswache auf den Parkplatz vor dem Sportzentrum an der Buchenstraße vor. Die Umsetzung soll demnach schon 2024 erfolgen.
Im Rathaus werden mehrere Aspekte aufgeführt, die für dieses Vorhaben sprechen. Zum einen wird ein großes Interesse seitens der gesamten Feuerwehr am neuen Standort ins Feld geführt. So könnten durch einen Neubau die Abläufe und Wegeverbindungen optimal auf die im Einsatz- und Krisenfall gestellten Anforderungen abgestimmt werden; auch eine Erweiterung notwendiger Schulungsräume sei hier möglich.
Bei der Prüfung von zwölf Standorten in Bezug auf die Lage im Zentralort, die Erreichbarkeit der Einsatzorte innerhalb einzuhaltender Fristen (Isochronen), die verfügbare Flächen und die voraussichtlichen Kosten sowie weiterer planungsrechtlicher Voraussetzungen habe sich die Buchenstraße als günstig erwiesen.
So sind hier keine Kosten für Grunderwerb notwendig, gehört doch der Parkplatz der Gemeinde. Es gebe auch kaum Probleme mit Anwohnern, da eine zukünftige Wohnbebauung hier ausgeschlossen sei. Bestehende Wohnbebauung ist durch die beiden unabhängigen Zuwegungen über Buchenstraße und die Birkenstraße tangiert. Die Zuwegungen ermöglichen zum einen die schnelle Erreichbarkeit des Gerätehauses durch die Kameraden und zum anderen zügiges Ausrücken.
Vermieden werden hier – anders als am Finkenweg – Konflikte mit verschiedenen schutzbedürftigen Nutzergruppen. Denn hier sind Schüler, Kindergartenkinder und Nutzer des Lehrschwimmbeckens in unmittelbarer Nachbarschaft des bestehenden Feuerwehrgerätehauses unterwegs.
Sollte der Umzug der Feuerwehr so rasch verwirklicht werden können, wäre ein Abriss des bestehenden Feuerwehrgerätehaus 2025 möglich. Das wäre Voraussetzung dafür, den Ausbau der OGS unmittelbar danach beginnen zu können. Idee ist es, gemeinsam mit der OGS anstelle der Feuerwehr ein neues Lehrschwimmbecken zu bauen, das das aus den 60er-Jahre stammende Hallenbad ersetzen könnte. Aufgrund der veralteten technischen Ausstattung kommt es immer wieder zu kostspieligen Ausfällen; wochenlanger Ausfall des Schwimmunterrichts ist die Folge.
Ein Neubau sei wirtschaftlicher als eine Sanierung. Außerdem könne das alte Bad während des Neubaus weiterbetrieben werden. Die räumliche Nähe zur Grundschule bliebe weitgehend erhalten.
So haben die Grundschul-Kinder, denen die ausschließliche Nutzung in den Vormittagsstunden vorbehalten ist, kurze Wege. Die zentrale Lage sei auch vorteilhaft wegen der nahen fußläufigen Verbindung zu Bus und Bahn und zu den dicht besiedelten Wohngebieten rundherum.

Schließlich könnten neue Parkplätze auch für die Zweifachhalle genutzt werden – ein Problem, das beim Bau der Sporthalle in den Nuller-Jahren außer Acht gelassen worden war.
Sollten die geltenden Beschlüsse im Bürgerentscheid nicht gekippt werden und würden demzufolge Feuerwehr, OGS und Lehrschwimmbecken neu gebaut bzw. erweitert und könnte im vierten Schritt die Bernhard-Honkamp-Schule energetisch ertüchtigt und etwas erweitert werden.
Derzeit werden wegen des Platzmangels der Offenen Ganztagsschule Räume der Grundschule durch die OGS genutzt. Wenn die OGS erweitert worden sein sollte, wären diese Räume wieder für die Grundschule frei. Auch kann nach einem Neubau des Lehrschwimmbeckens das bestehende Gebäude umgebaut werden, um es für die Schule oder auch für die VHS oder die Musikschule zu nutzen. Gerade dies würde den von der Gemeinde skizzierten Quartiergedanken stärken.
Ganz nebenbei hätte ein Verbleib der Schule am Finkenweg auch zur Folge, dass zweckgebundene Fördermittel für die Schule und die kleine Sporthalle nicht zurückgezahlt werden müssten, was der Gemeinde zufolge bei der Wahl eines anderen Schulstandortes der Fall wäre.
Aus dem Rathaus heißt es, dass die dargestellten Maßnahmen in Sachen Feuerwehr, OGS, Lehrschwimmbecken und Grundschule sofort in Angriff genommen werden könnten, wenn denn der Bürgerentscheid nicht zur Folge hat, dass alle diesbezüglichen Beschlüsse der Ratsmehrheit kassiert würden: „Die Verwaltung kann ihre Planungen sofort fortsetzen und mit der Realisierung planmäßig beginnen. Somit ist sichergestellt, dass ab 2026 jedem Grundschulkind ein Platz in der OGS zur Verfügung steht. Damit erfüllt die Gemeinde Welver auch ihre gesetzliche Verpflichtung.“
Sollte die Mehrheit der Welveraner dem Ansinnen der Bürgerinitiative folgen, wären die getroffenen Beschlüsse hinfällig. Es müsste neu über das Feuerwehrgerätehaus, das Lehrschwimmbecken, die OGS und die Grundschule gesprochen werden. „Die Entscheidungsfindung wird erneut ein längerer Prozess. Damit wird die Zielsetzung, ab 2026 jedem Kind einen OGS-Platz zur Verfügung zu stellen, nach Einschätzung der Verwaltung nicht realisierbar“, so die Darstellung der Verwaltung.