Auf Nachfrage unserer Redaktion räumt Wolfgang Lückenkemper, Pressesprecher der Gemeinde Welver, ein, dass sich ein Fehler in die Wahlunterlagen geschlichen hat. „Unter den Formalüberschriften stehen die Begründungen der Fraktionen vertauscht. Der Fehler tut uns schrecklich leid“, so Lückenkemper.
Der Fehler war bereits zuvor in der Gemeinde aufgefallen, sodass eine Rechtskanzlei angefragt wurde, inwieweit der Tausch der Aussagen Auswirkungen auf die Wahl haben wird.
Das Ergebnis: Keine. Nach „Prüfung der Bedingungen für den Bürgerentscheid durch eine Rechtsanwaltskanzlei wurde der Fehler als rechtlich ‘unbeachtlich‘ betrachtet“, heißt es in einer Pressemitteilung von Lückenkemper.
Obwohl der Patzer unbedenklich ist, müssen einige Maßnahmen ergriffen werden, um den Fehler bis zum 28. Mai zu „heilen“, denn neue Wahlbriefe wird es für die Bürger nicht geben.
„Es sind fast alle Punkte abgearbeitet. Jeder Wahlbrief hat eine Nummer. Sollten Wähler ihre Stimme noch einmal abgeben wollen, wird der bereits abgegebene Wahlbrief anhand der Nummer herausgesucht und vernichtet. Ich gehe aber nicht davon aus, dass viele Bürger jetzt neu wählen wollen, da die Aussagen der Fraktionen unmissverständlich sind“, sagt Lückenkemper.
Wie viele Wahlunterlagen bislang abgegeben worden sind, kann der Pressesprecher nicht genau sagen. Mehrere Briefe seien bereits direkt abgegeben worden, da es sich aber um eine Briefwahl handelt „ist unklar, wie viele momentan noch auf dem Postweg unterwegs sind.“
Frank Lutzke von der BI sieht den Fehler mit Humor. „Das würde uns ja in die Karten spielen“, lacht er. „Bei vagen Aussagen wie zum Beispiel der Definition von Kosten und dann noch so einem Fehler, da können einige Bürger dann doch etwas unglücklich sein.“
Er selbst hat seine Wahlunterlagen noch nicht bekommen, kann aber über diesen Fehltritt nicht wirklich böse sein, schließlich könnten Fehler passieren. Allerdings ist er sich nicht sicher, ob der Tausch der Aussagen nun die Wahl beeinflusst.
Melanie Ormeloh, ebenfalls von der BI, sieht die Situation dagegen anders. „Die Gemeinde hat den Fehler zwar sofort kommuniziert und das war gut, aber das so lapidar mit den Unterlagen umgegangen wird, da sind wir doch sehr erschüttert und fassungslos.“ Aus der Sicht der BI lege die Verwaltung ihr Steine in den Weg. Sollte die Wahl ungültig sein und wiederholt werden, gebe es unter anderem die Gefahr, dass viele Bürger nicht mehr wählen wollen, so Ormeloh.
Eine Wiederholung der Wahl wird es allerdings nicht geben. Lückenkemper: „Wenn sich die Bürger im Nachhinein verunsichert fühlen und gegen das Wahlergebnis angehen wollen, dann wird das nicht funktionieren. Das liegt daran, dass der Bürgerentscheid den Status eines Ratsbeschlusses hat und somit nicht wiederholt oder angefochten werden kann.“
Eine rege Beteiligung an der Wahl ist jedoch auf beiden Seiten gewünscht. Denn je mehr Bürger abstimmen, desto geringer ist die Chance, dass der Bürgerentscheid scheitert. Bei der Frage ob „Ja“ oder „Nein“ entscheidet die Mehrheit. Diese Mehrheit muss aber – so sind die Regeln – gleichzeitig 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Heißt: Soll der Bürgerentscheid erfolgreich sein, braucht er mehr als 2 000 „Ja“-Stimmen.
Spätestens bis zum 18. Juni, 16 Uhr, können die Bürger von Welver bei einem Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. Das Bürgerbegehren von der Bürgerinitiative (BI) bezweckt die Aufhebung des in der Abstimmungsfrage genannten Ratsbeschlusses zu folgenden Themen:
1. Die Bernhard-Honkamp-Schule soll ertüchtigt und erweitert werden
2. Das Lehrschwimmbecken, das an die Grundschule im Finkenweg angegliedert ist, soll saniert oder neu errichtet werden.
3. Die Offene Ganztagsschule (OGS) soll ertüchtigt und nach Verlagerung der Feuerwehr erweitert werden.
4. Die Feuerwehr soll an der Buchenstraße neu gebaut werden.
Die BI sieht in den Vorhaben unter anderem unnötig hohe Kosten und störenden Baulärm.