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Neuer Anlauf für Bürgerbegehren

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Von: Dirk Wilms

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Bernd Hellmann, Stephan Sauermann und Jörg Smiljan (von links) haben das erneuerte Bürgerbegehren am Montagvormittag im Rathaus eingereicht.
Bernd Hellmann, Stephan Sauermann und Jörg Smiljan (von links) haben das erneuerte Bürgerbegehren am Montagvormittag im Rathaus eingereicht. © Dirk Wilms

Die Bürgerinitiative unternimmt einen neuen Anlauf für das Bürgerbegehren. Nach der Ablehnung ihres ersten Versuchs durch die Mehrheit in der Sondersitzung des Rates am 22. November reichten Bernd Hellmann, Stephan Sauermann und Jörg Smiljan von der BI am Montagvormittag, 12. Dezember, eine neue Version mit veränderten Fragestellungen ein.

Welver - Die BI reagierte damit auf die Ablehnung durch den Rat, die auf dem Rechtsgutachten der von der Gemeinde beauftragten Anwältin Susanne Tyczewski beruhte. Dabei war die Fragestellung moniert worden.

Die neue Fragestellung lautet zum einen: „Der Rat der Gemeinde Welver hat in seinen Sitzungen am 23.06.2022 unter Tagesordnungspunkt 3 und in der Sitzung am 29.09.2022 unter den Tagesordnungspunkten 6, 8 und 17 beschlossen, dass

a) die Grundschule Welver (Bernhard-Honkamp-Schule) am aktuellen Standort (Im Hagen 19, 59514 Welver) belassen und gemäß vorliegender Planung der Gemeindeverwaltung saniert und erweitert wird,

b) das Lehrschwimmbecken am aktuellen Standort an der Bernhard-Honkamp-Schule saniert oder neu errichtet wird,

c) die OGS am jetzigen Standort an der Bernhard-Honkamp-Schule ertüchtigt und nach Verlagerung der Feuerwehr Welver erweitert wird,

d) das Feuerwehrgerätehaus Welver an der Buchenstraße auf dem derzeitigen Parkplatz der Bördehalle neu gebaut wird.

Sind Sie gegen die vorgenannten Beschlüsse des Rates der Gemeinde Welver?“

Die zweite Fragestellung lautet:

„Der Rat der Gemeinde Welver hat in seiner Sitzung vom 23.06.2022 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, dass die ehemalige Hauptschule Welver an der Wolter-von-Plettenberg-Straße als übergangsweise Asylunterkunft für einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren saniert und umgebaut werden soll.

Sind Sie gegen diesen Beschluss des Rates der Gemeinde Welver?“

Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass die erneute Beantragung fristgemäß erfolgt, also keineswegs die Fristen verstrichen sind, wie es Anwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf kürzlich gegenüber dem Anzeiger dargestellt hatte. Vielmehr bezieht sich die BI auf ein Schreiben der von der Gemeinde beauftragten Anwältin an den Rechtsbeistand der BI, das der Initiative vorliegt.

Demnach geht Susanne Tyczewski davon aus, dass der Ratsbeschluss vom 29. September alle Fristen nach Paragraf 26 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen neu in Gang gesetzt habe, weil die Ratsbeschlüsse vom 23. Juni und der Beschluss vom 29. September zusammenhängen und auch die beiden Bürgerbegehren zumindest in der Begründung zusammenhängen würden.

Die Frist des Paragrafen 26 für die Einreichung des Bürgerbegehrens liefe demnach drei Monate seit dem Ratsbeschluss vom 29. September bis zum 29. Dezember. Dieser Frist wäre die BI mit ihrem neuen Antrag vom Montag, 12. Dezember, nachgekommen.

Nach der Abgabe des neuen Antrags habe die Gemeinde nun wieder acht Wochen Zeit, die Zulässigkeitsprüfung durchzuführen. „Dann gibt es wieder eine neue Sondersitzung“, liegt der Spielball den BI-Vertretern zufolge nun wieder beim Rat der Gemeinde Welver.

Die BI weist in ihrer Begründung gegen den Beschluss zur Entwicklung im Zentralort Welver die Kostenschätzungen der Gemeinde zurück, die im Zusammenhang mit dem ersten Antrag eines Bürgerbegehrens aufgestellt worden waren. Die Gemeinde hatte zum einen 15,298 Millionen Euro für „Umbau und Ertüchtigung der ehemaligen Hauptschule für die Nutzung durch die Bernhard-Honkamp-Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken, OGS und Neubau Turnhalle, Neubau Feuerwehrgerätehaus Finkenweg und Neubau Rettungswache Finkenweg“ aufgeführt. Die BI ist der Meinung, dass sie durch ein kassatorisches Bürgerbegehren (Aufhebung der genannten Ratsbeschlüsse) nicht verpflichtet sei, Alternativen zu benennen. Daher müsste die Kostenschätzung der Gemeinde auf „null“ lauten.

Im Fall der Sanierung und des Umbaus der ehemaligen Hauptschule als Asylunterkunft für die nächsten zehn Jahre wurde von der Gemeinde eine Kostenschätzung in Höhe von 3,5 Millionen Euro abgegeben im Zusammenhang mit einer Ertüchtigung des Wohnheims im Eilmser Wald als Asylunterkunft. Die BI beteuert, dass sie nie eine Ertüchtigung der Asylunterkunft in Eilmsen gefordert habe. Ohnehin müsse die BI auch in diesem Fall keine Alternativen benennen, die Kostenschätzung daher auch in diesem Fall auf „null“ lauten.

Die Bürgerinitiative führt in ihrer Begründung gleichwohl auf, dass die Unterbringung von Schutzsuchenden über das ausschließliche Vorantreiben einer dezentralen Perspektive über soziale Wohnraumförderung ermöglicht werden solle. Die ehemalige Hauptschule sei hingegen die sinnvollere Alternative als neuer Grundschulstandort inklusive Lehrschwimmbecken und Offener Ganztagsschule.

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