Inzwischen liegt der Antrag einer Planungsgesellschaft zur Aufstellung eines Baugebietes vor, in dem acht Grundstücke in einer Größe zwischen 710 und 840 Quadratmetern geschaffen werden sollen. Es soll ein Baugebot binnen fünf Jahres ausgesprochen werden, zudem ein Verbot von Schottergärten; als Einfriedung sind Hecken zur Straße hin vorgesehen. Erschlossen werden soll das Baugebiet durch eine Sackgasse vom Oitrup aus. Der auf dem Gelände vorhandene Teich soll erhalten bleiben.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss eine Beschlussvorlage vor, nach der insgesamt 2,43 Hektar in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt werden sollen, die bislang als Wohn- oder Mischgebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen waren. Bei dem 2700 Quadratmeter großen Areal an der Einmündung der Wolter-von-Plettenberg-Straße in die Hachenstraße in Meyerich geht es um die Umwandlung in ein Gebiet für den Hochwasserschutz. Hier soll ein Regenrückhaltebecken entstehen auf der Grundlage des bereits rechtskräftigen Bebauungsplans 10 „Ostbusch“.
Auch die Flächen am Ahseweg in Dinker (5000 Quadratmeter) sowie in Schwefe am Sägemühlenweg (3700 Quadratmeter) und an der Straße Zum Vulting (5800 Quadratmeter) werden im Zusammenhang mit Hochwasserschutz gesehen, da sie in durch Hochwasser gefährdeten Gebieten liegen. Sie werden durch die Bezirksregierung als Überschwemmungsbereiche klassifiziert.
Weitere Gebiete, die von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffen wären, sind zu finden an der Kreuzung von Stocklarner Straße und Ringstraße nahe des Denkmals in Stocklarn (1500 Quadratmeter), am Dornenkamp in Eilmsen (2300 Quadratmeter) und im Hinterland des Schatterweges in Scheidingen (6000 Quadratmeter).
Neben dem Regierungsbezirk haben mit dem Kreis Soest, Gelsenwasser, den LWL-Archäologen, Thyssengas und Amprion Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgegeben. Anregungen und Bedenken zur Planung wurden dabei nicht geäußert.