Jetzt kam es zum Verkauf, sodass damit zu rechnen ist, dass dort bald die Bagger rollen. Jedenfalls deutete dies Katrin Hofma, Leiterin des Bauamts der Gemeinde Welver, in der jüngsten Sitzung des Rates an. „Es hat einen Eigentümerwechsel gegeben. Der neue Besitzer will die Bebauung umsetzen“, kündigte sie an. Zunächst müssten dafür die weitgehend zerfallenen Restgebäude des einstigen Sägewerks abgerissen und umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Auch mit dem Abtransport von Überresten des Sägewerks wie Betonpisten und Gleisen ist zu rechnen.
Die Planung von vor sieben Jahren sieht vor, dass vom Ostbusch aus eine Wohnstraße abzweigt, die sich als Sackgasse in einem kleinen Teilstück gen Westen und in einem größeren Teilstück gen Osten verzweigt und dort in einem Wendehammer endet. Die 1,184 Hektar Fläche teilen sich auf in 2290 Quadratmeter Wohnbauflächen, 2040 Quadratmeter öffentliche Grün- und Verkehrsflächen sowie 7510 Quadratmeter Grünflächen.
Es sind 14 Gebäude vorgesehen, eines direkt am Ostbusch, die 13 weiteren an der Sackgasse. Die hinteren sieben Grundstücke grenzen an einen zu schaffenden vier Meter hohen Lärmschutzwall, der das Baugebiet von den Geräuschen der Bahnlinie abschirmt. Zum Schwarzen Weg, der unmittelbar an der Nordwestecke des künftigen Wohngebietes als Sackgasse endet und von dort bis zum Pferdekamp entlang der Bahnlinie als Weg für Radfahrer und Fußgänger dient, soll ein Rad- und Fußweg führen.
Aufgrund der früheren Nutzung des Geländes als Sägewerk sind Bodenbelastungen unterschiedlicher Güte und Konzentration in einigen Abschnitten vorhanden. In den belasteten Bereichen muss eine Entsorgung erfolgen. Allerdings sind zuvor aktuelle Werte zu ermitteln, da die Erhebungen vor Aufstellung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2007 stammen.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass Häuser mit maximal 8,85 Meter Höhe errichtet werden dürfen. Die Stellflächen müssen wasserdurchlässig sein, also mit Rasengittersteinen, breit gefugtem Pflaster oder Kies. Als Einfriedungen der Grundstücke sind ausschließlich einheimische Hecken mit maximal anderthalb Meter Höhe zulässig.
Abzuwarten bleibt, wann der Startschluss für die Erschließung erfolgen wird. Ebenso abzuwarten bleibt, wann der neue Eigentümer die Vermarktung der 14 Grundstücke startet.