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Gemeinde will Elternbeiträge für Offene Ganztagsschule gerechter gestalten

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Von: Nico Rading

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Die Offene Ganztagsschule an der Bernhard-Honkamp-Schule ist seit 2006 in Betrieb. © Rading

Welver – „Sozial ungerecht“ – so empfindet die Verwaltung die aktuelle Festsetzung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule. Deshalb sollen sie geändert werden.

Im Laufe der letzten Jahre sei es immer wieder dazu gekommen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Asylbewerberleistungen zu einem Beitrag herangezogen wurden, weil sie die seit 2006 geltende Einkommensgrenze von 12.271 Euro überschreiten. Es sei daher „dringend erforderlich“, dass die Einkommensgrenzen angepasst werden, so die Gemeinde. 

Künftig soll fast das doppelte Einkommen noch beitragsfrei sein: Null Euro für Brutto-Einkommen bis 25.000 Euro. Die weiteren Beiträge sollen sich wie folgt staffeln: bis 37.000 Euro Einkommen: 45 Euro Beitrag; bis 49.000: 75; bis 61.000: 95; bis 73.000: 120; über 85.000: 150. 

Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Offene Ganztagsschule im Primarbereich, verringert sich der Beitrag für das zweite Kind um 25 und für jedes weitere um 50 Prozent. 

Die bisherige Regelung sah ebenfalls eine Staffelung vor, allerdings lag die Beitragsobergrenze (100 Euro) bereits bei einem Einkommen von 61 355 Euro. Die neue Satzung soll am 1. August – also zum nächsten Schuljahr – in Kraft treten. Dazu ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Thema ist die Beitragsanpassung bereits im Schulausschuss am Donnerstag, 31. Januar,  (17 Uhr, Ratssaal). 

Runderlass des Schulministeriums

Hintergrund der geplanten Änderungen ist ein Runderlass des Schulministeriums, der den Maximalbeitrag, den der Schulträger pro Monat und Kind erheben kann, neu festgelegt hat. Diese Höchstgrenze liegt seit dem 1. August bei 185 Euro und kann jährlich zum Schuljahresbeginn um drei Prozent erhöht werden. 

Auf dem Tisch der Welveraner Politik lag der Vorstoß bereits im letzten Jahr. Der Schulausschuss beschäftigte sich jedoch nicht – wie zunächst geplant – am 18. September 2018 mit dem Thema, weil noch Beratungsbedarf in Fraktionen bestand. Das Angebot der Kinderbetreuung außerhalb der Schulzeiten wird in Welver gut angenommen. Zur Zeit besuchen gut 60 Kinder, aufgeteilt in drei Gruppen, die OGS der Honkamp-Grundschule Welver. 

In Borgeln gibt es ebenfalls ein Betreuungsangebot. Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 hält der Förderverein neben dem bereits bekannten Angebot „Schule von Acht bis Eins“ die Betreuung „Dreizehn Plus“ von montags bis freitags nach dem Unterricht bis 16 Uhr vor. Die gemeindlichen Beitragssätze gelten hier nicht. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Mitgliedschaft im Förderverein.

Beispiel Rommerskirchen: Es geht noch billiger

Die Gemeinde Rommerskirchen im Rheinland hat vor einem Jahr ihre Satzung für Elternbeiträge angepasst. Fürs erste Kind beträgt der Höchstsatz 120 Euro (Einkommen über 86 000 Euro). Der Beitrag fürs zweite Kind beläuft sich auf 50 Prozent. Ein drittes Kind ist grundsätzlich beitragsfrei. Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe) sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden für die Dauer des Bezugs dieser Leistungen in die erste Einkommensstufe eingruppiert – wie in Welver null Euro.

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