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"Schwere Verstöße": Eigentümer von Haus Nehlen soll zahlen

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Von: Michael Dülberg

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Ärger droht wegen der Sanierung von Haus Nehlen. © Dahm

Welver – Knapp 276.000 Euro plus Zinsen in Höhe von rund 50.000 Euro fordert die Bezirksregierung von der Gemeinde Welver als Unterer Denkmalbehörde zurück, weil bei der Auftragsvergabe im Zuge der Sanierung von Haus Nehlen laut Landesrechnungshof mit „schweren Verstößen“ zum Teil massiv gegen die Kommunale Vergabe- und Vertragsverordnung verstoßen wurde.

Das teilt die Arnsberger Landesbehörde der Gemeinde mit drei aktuellen Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden vom 24. April mit. 

Damit wird der zuletzt eingelegte Widerspruch der Gemeinde aus Februar gegen die früheren Bescheide des Landes von der Bezirksregierung zurückgewiesen. Da heißt es: „Ihre Darlegungen (...) reichen jedoch, insbesondere ohne weitere Belege, nicht aus, um die festgestellten Vergabefehler zu widerlegen.“ 

Die Zuschüsse von rund 450.000 Euro waren ab 2010 bis 2012 unter anderem für die Dach- und Fassadensanierung des Denkmals Wasserburg bei Berwicke zugesagt und ausgezahlt worden. Die Gemeinde hatte die Gelder zu Zeiten von Bürgermeister Ingo Teimann und Bauamtsleiter Markus Hückelheim nicht in den Haushalt eingestellt, sondern direkt an den Eigentümer weitergeleitet.

Den Eigentümer macht Bürgermeister Uwe Schumacher jetzt für Fehler bei der Auftragsvergabe verantwortlich. Auch will er Rechtsmittel gegen die Bescheide der Bezirksregierung einlegen. In einem Anschreiben an die Ratsmitglieder kündigt er an. „Ich beabsichtige in allen drei Verfahren fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg zu erheben. Darüber hinaus beabsichtige ich in einem gesonderten Verfahren mit Widerrufs- und Rückforderungsbescheid gegen den Letztempfänger und Eigentümer des Baudenkmals vorzugehen.“

Die Frage, die offen bleibt, ist die Eigenverantwortung der Gemeinde Welver. Politiker fragen sich, ob die Auftragsvergaben nicht von den Verantwortlichen in der Gemeindeverwaltung hätten kontrolliert werden müssen. Erst bei Stichproben des Landesrechnungshofes waren die „schweren Verstöße“ aufgefallen. Die Vergabeordnung soll dafür sorgen, dass die öffentlichen Gelder korrekt ausgegeben werden.

Kämmerer Camillo Garzen, dem der lange vor seiner Zeit in Welver liegende Vorgang inzwischen hinlänglich bekannt ist, hat bereits im Vorjahr 500.000 Euro für die möglichen Rückforderungen des Landes in den Haushalt eingestellt. Insofern ist die Gemeinde Welver finanziell auf der sicheren Seite. Trotzdem macht es Sinn, wenn der Bürgermeister jetzt versucht, möglichst viel finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden, indem er gegen die Bescheide der Bezirksregierung klagt und auch versucht, den Eigentümer zur Rechenschaft zu ziehen und Geld von ihm zurückzufordern, weil er den Schaden angerichtet hat, indem er gegen die gesetzlichen Auflagen verstieß. Laut Anzeiger-Informationen wird allerdings intern auch anwaltlich überprüft, ob wegen der fehlenden Kontrolle der damaligen Sanierungsmaßnahmen ein Mitverschulden der Gemeindeverwaltung vorliegt.

Die Vorwürfe in vereinfachter Darstellung: Die Zuschüsse sollen laut Landesrechnungshof und Bezirksregierung nicht gemäß der Kommunalen Vergabe- und Vertragsverordnung für die Zimmer-, Dachdecker- und Maurerarbeiten an dem Denkmal Wasserburg Haus Nehlen ausgegeben worden sein. In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof mehrere „schwere Verstöße“ gegen die gesetzlichen Auflagen festgestellt, die dem Eigentümer vorgehalten werden. Bei der Vergabe der Zimmerarbeiten im Haus Nehlen soll es durch ein beauftragtes Architektenbüro bei der Ausschreibung fünf Angebote gegeben haben. Nach der Submission habe der Eigentümer dann noch nachträglich mit einer heimischen Firma verhandelt, die einen Nachlass von 28 Prozent gewährte und daraufhin den Auftrag erhielt. Bei der Vergabe der Dachdeckerarbeiten am Hauptgebäude seien Angebote nur aus einer bestimmten eng begrenzten Region (35 Kilometer um Bestwig) im Sauerland eingeholt worden. Das ist laut Vergabeordnung unzulässig und wurde als schwerer Vergabeverstoß bewertet. Bei den Maurerarbeiten seien teils nur bruchstückhaft Vergabeunterlagen vorgelegt worden. Die Vergabe der Arbeiten für die Fassadensanierung auf der Südseite und für die Dachdeckerarbeiten an der Turmhaube seien durch den Eigentümer beauftragt worden, ohne dass weitere Angebote eingeholt wurden. Andere Firmen seien so von der Vergabe ausgeschlossen worden.

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