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BI wirft Flinte noch nicht ins Korn

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Von: Dirk Wilms

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Die Bürgerinitiative hält am Vorhaben eines Bürgerbegehrens fest.
Die Bürgerinitiative hält am Vorhaben eines Bürgerbegehrens fest. © Dirk Wilms

„Wir geben noch nicht auf und versuchen weiterhin, die direkteste Art der Demokratie in Welver durchzuführen!“ Die Bürgerinitiative wirft die Flinte noch nicht ins Korn, will sich nicht abbringen lassen von ihrem Vorhaben, ein Bürgerbegehren gegen die Beschlüsse der Ratsmehrheit durchzusetzen.

Welver - Die Initiatoren lassen sich auch nicht beirren durch die Aussagen von Anwalt Robert Hotstegs von „Mehr Demokratie“, der in der vergangenen Woche gegenüber dem Anzeiger die Auffassung vertreten hatte, dass die Lage für die BI in Sachen Bürgerbegehren „miserabel“ sei. „Wir wissen nicht, wie er zu dieser Einschätzung gelangt ist“, waren die BI-ler laut ihrer Sprecherin Melanie Ormeloh irritiert über die Aussagen.

Denn sie verweisen auf den Schriftverkehr zwischen ihrem Anwalt und der Anwältin der Gemeinde, Susanne Tyczewski. Aus den Schreiben gehe hervor, dass die Fristen mit dem Ratsbeschluss vom 29. September neu beginnen würden. Zur Erinnerung: Der Rat hatte vor nunmehr zwei Monaten einen Teil der Beschlüsse vom 23. Juni gekippt, und zwar die Passage mit der Verlagerung des Lehrschwimmbeckens zur Bördehalle.

Die BI zeigt sich daher überzeugt, dass sie einen erneuten Antrag auf ein Bürgerbegehren stellen kann, ohne irgendwelche Fristen zu verpassen. „Das wird zeitnah geschehen“, kündigt Ormeloh an. Dabei wird die BI die Fragen den Anforderungen anpassen. „Die Fragestellung war ja der einzige Kritikpunkt“, sieht sie alle anderen Voraussetzungen für eine Zulässigkeit erfüllt.

Die BI ist ohnehin der Meinung, dass das Gutachten, das vergangene Woche zur Ablehnung ihres Antrags auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch die Ratsmehrheit geführt habe, lediglich eine Einschätzung darstelle und keineswegs rechtsverbindlich gewesen sei. Sie bedauert zudem, dass der Rat der Bürgerinitiative nicht die Gelegenheit gegeben habe, die von ihrem Anwalt formulierte gegenteilige Auffassung vorzutragen.

„Unser Anwalt hat bestätigt, dass unsere Fragestellung so formuliert war, dass die Welveraner diese verstehen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung hätten treffen können“, heißt es seitens der BI. Es gebe zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen. SPD, Grüne, Welver 21 und FDP seien aber der Einschätzung der Gemeindeanwälte gefolgt, ohne eine zweite Sicht überhaupt zu kennen. Außerdem hätte die Ratsmehrheit dem Antrag der CDU folgen können, mit der Bitte um Unterstützung der BI bei der Fragestellung. „Denn letztendlich muss die Verwaltung unterstützen...“

Die Möglichkeit, bereits jetzt den Klageweg zu beschreiten, hat die BI verworfen, da sie den Anwalt selber bezahlen muss. Daher geht die Initiative den Weg, einen neuen Antrag auf Zulässigkeitsprüfung einzureichen mit einer Nachbesserung der Fragestellung. Die Frage müsse so formuliert sein, „dass der Durchschnittsbürger sie beim Brötchenholen innerhalb von maximal drei Minuten versteht“, zitiert die BI Anwältin Tyczewski aus der Sondersitzung des Gemeinderates.

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