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Bürgerinitiative hofft auf Zustimmung im Rat

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Von: Dirk Wilms

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Die Bürgerinitiative Welver, hier Jörg Smiljan (links) und Henning Gerling, stellte am Mittwochabend die aktuelle Lage in Sachen Bürgerbegehren vor.
Die Bürgerinitiative Welver, hier Jörg Smiljan (links) und Henning Gerling, stellte am Mittwochabend die aktuelle Lage in Sachen Bürgerbegehren vor. © Dirk Wilms

Die Bürgerinitiative Welver blickt gespannt dem 22. November entgegen. An diesem Tag wird der Rat der Gemeinde darüber entscheiden, ob er das von der BI angestrebte Bürgerbegehren für zulässig hält. 

Welver - Die Initiatoren hoffen auf grünes Licht, damit sie danach binnen drei Monaten die notwendigen knapp tausend Unterschriften sammeln können gegen die bekannten Beschlüsse der Politik aus dem Juni. Mit Mehrheit waren damals u. a. die Ertüchtigung der ehemaligen Hauptschule als Übergangslösung für die Unterbringung von Flüchtlingen und die Sanierung der Grundschule am Finkenweg auf den Weg gebracht worden.

Gut drei Dutzend Welveraner waren am Mittwoch der Einladung der BI in die Bördehalle gefolgt, um sich über den Sachstand zu informieren. Henning Gerling erläuterte, dass nach Beantragung des sogenannten kassierenden Begehrens die Gemeinde bei der notwendigen Kostenschätzung eine Summe von 18 Millionen Euro genannt habe, die bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens entstehen würden. „Unser Anwalt ist von etwa 500 Euro an Verwaltungskosten ausgegangen“, hat die BI laut ihrer Sprecherin Melanie Ormeloh kein Verständnis für die Zahl aus dem Rathaus.

Gerling informierte weiter, dass durch die Entscheidung des Rates am 29. September der Antrag neu gestellt werden musste, hatte doch die Mehrheit der Politik das im Juni beschlossene Vorhaben gekippt, das Lehrschwimmbecken ins Sportzentrum zu verlagern und es dort mit einer Mehrzweckhalle neu zu errichten. Am 10. Oktober wurde der aktualisierte Antrag der BI mit erneut 25 Unterschriften eingereicht, über den nun am 22. November ab 17 Uhr entschieden wird.

„Es handelt sich um einen Präzedenzfall. Denn es gibt in der Rechtsprechung kein Beispiel dafür, wie es sich mit einem Bürgerbegehren verhält nach Teilrücknahme des Beschlusses, der Gegenstand des Begehrens ist“, so Ormeloh. „Es wäre aber traurig, wenn sich die Politik auf Formalitäten berufen und unseren Antrag ablehnen würde. Oder hat man so viel Angst vor der Meinung der Bürger?“

Bei Ablehnung vor Gericht

Die Initiatoren beteuerten bei der Infoveranstaltung, dass sie den Weg vor Gericht nicht scheuen würden, falls der Rat das Begehren für nicht zulässig erklärt. Das betonte Bernd Nickel. Dem Anwalt der Bürgerinitiative zufolge würde ein solcher Schritt als Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht binnen drei Monaten laufen.

Die BI will am 22. November bei der Sondersitzung des Rates präsent sein. „Wir hoffen, dass wir nicht allein vorm Rathaus stehen“, so Gerling. „Wir wollen unseren Unmut auf vernünftige Art und Weise deutlich machen, niemanden bedrohen oder angehen.“ Melanie Ormeloh ergänzt: „Es soll ab 16.30 Uhr ein stiller und friedlicher Protest auf dem Marktplatz sein.“

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