1417 Unterschriften für Bürgerbegehren gesammelt

Die Bürgerinitiative Welver hat die erforderliche Anzahl an Unterschriften gesammelt.
Welver - Für ihr Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Rates zu den Themen Feuerwehr, Offene Ganztagsschule, Lehrschwimmbecken und Grundschule hat die BI 1417 Unterschriften zusammen. „Viele Helfer waren beim Wind und Wetter unterwegs“, zeigten sich Melanie Ormeloh, Henning Gerling, Jörg Smiljan und Bernd Nickel überaus zufrieden mit der Resonanz. „Das haben wir in nicht einmal 13 Tagen geschafft.“
Die persönliche Ansprache sei ein wichtiger Faktor gewesen, erläuterten die Initiatoren ihre Vorgehensweise. „Die Leute haben nicht einfach so unterschrieben. Sie haben sich von unseren Argumenten überzeugen lassen. Das hat auch schon mal eine Viertelstunde gedauert“, zeigten die BIler auf, wieviel Zeit sie in die Aktion investiert haben.
Mit den 1417 Unterschriften liegen sich um rund 50 Prozent über der erforderlichen Mindestzahl von etwa 925 Stimmen. Diese Zahl entspricht neun Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde Welver ab 16 Jahren. Nun hat die Gemeindeverwaltung die Unterschriften mit den Angaben der Adressen zu überprüfen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Anzahl der erforderlichen Stimmen erreicht ist, muss das Bürgerbegehren im Rat zur Abstimmung gestellt werden.
Hier kann der Rat dem Bürgerbegehren entsprechen, also seinen Beschluss vom vergangenen Jahr zu genannten Themen kippen. Dann wären ein Umzug der Feuerwehr an die Buchenstraße, eine Erweiterung der OGS an deren Stelle in Zusammenhang mit einen neuen Lehrschwimmbecken sowie eine daran anschließende Ertüchtigung der Grundschule am jetzigen Standort vom Tisch.
Der Rat kann dem Begehren aber auch nicht entsprechen. Dann käme es binnen drei Monaten zu einem Bürgerentscheid. In diesem Fall könnten die Welveraner wie bei einer Kommunalwahl an die Urne schreiten und ihre Stimme für oder gegen das Begehren abgeben.
Nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens ist die Ertüchtigung der ehemaligen Hauptschule als Flüchtlingsunterkunft. Dieses Begehren war wegen Ablauf der Frist als nicht zulässig erklärt worden. „Für uns ist das Thema aber noch nicht vom Tisch“, betonten die Initiatoren. Auch das Beschreiten des Klagewegs behalten sie sich noch vor.