Ein erstes Kriterium des Förderprogramms: Pro Hektar Wald sollen in den kommenden zwei Jahren mindestens fünf sogenannte Habitatbäume gepflanzt werden. Habitatbäume sind solche, die besonders wichtig für den Artenschutz sind, wo Vögel zum Beispiel ihre Horste einrichten. „Bei rund 5 000 Hektar Wald müssten wir in den nächsten zwei Jahren also 25 000 Habitatbäume pflanzen beziehungsweise die bestehenden digitalisieren“, erklärte Arens: „Das ist aber nicht mal eben umsetzbar. Rechnet man mit zehn Minuten pro Baum, wäre ein Mitarbeiter alleine 500 Tage damit beschäftigt. Eine finanzielle und personelle Hausnummer.“
Und die neuen Habitatbäume dürften dabei nicht konzentriert, sondern müssten über die Fläche verteilt gepflanzt werden.
Ein zweites Kriterium, dass die Ausschussmitglieder zum Aufschub des Förderantrages bewog: „Bei Neuanlagen von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempflindlichen Böden mindesten 40 Meter betragen“, so der Bund. Aber: Im Warsteiner Wald sind die Gassen in einem Abstand von 20 Metern in Harvesterbeständen und bestenfalls 40 Metern in Endnutzungsbeständen angelegt. Würde man die Rückegassen in 30 Meter-Abständen neuanlegen, würde das zu etlichen Erstbefahrungen führen, was den Boden verdichten und damit schädigen würde, so Arens: „Und der Kran der Harvester ist auch nur elf Meter lang. Daher halten wir diese Forderung für relativ undurchdacht. Ist der Boden einmal verdichtet, ist er immer verdichtet.“
Ein drittes Kriterium in der Reihe: Die nicht-klimaresiliente Naturverjüngung dürfe nicht übernommen werden, fordert der Bund. Heißt beispielsweise: Junge Fichten, die von alleine wieder wachsen, „müssten wir zurückschneiden. Wir würden Fichte nicht pflanzen, aber wir halten es für sinnvoll, die Naturverjüngung zu übernehmen“. Das mindere nämlich den Aufwand der künstlichen Pflanzung. Zudem würden durch die Forderung des Bundes neue Freiflächen entstehen.
Das vierte ausschlaggebende Kriterium: Entwässerungsgräben müssten bei Förderantrag innerhalb von fünf Jahren zurückgebaut werden. Das begrüße man als Forstamt, insbesondere in den Mooren. Innerhalb von fünf Jahren sei das aber kaum umsetzbar: „Der Aufwand ist überhaupt nicht kalkulierbar, die Gräben müssten auch erst einmal alle gefunden werden.“ Der Kreis führe aktuell eine Studie durch, um die Länge und Menge der Gräben zu eruieren.
Und das fünfte Kriterium: das Thema Schädlingsbekämpfung. Das Förderprogramm verbietet die Anwendung grundsätzlich, in Warstein sei dies auch bislang nur in absoluten Notfällen, beispielsweise bei Kalamitäten, eingesetzt worden. Die Förderrichtlinie verbiete allerdings auch, beispielsweise bei Rüsselkäfern Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Das aber könne dann zu enormen Verlusten in den Kulturen führen. Gleichzeitig würde der Bund die Waldkalkung verbieten, was in Warstein jährlich aber durchgeführt werde und auch Fortbestand haben soll. „Das Problem ist, dass das Förderprogramm die ganze Fläche betrifft“, so Arens: „Aber auch größere Kommunen haben bei diesem Programm bislang keine Fördergelder beantragt.“ Nun wolle man abwarten, ob sich die Richtlinien möglicherweise verschieben: „Ich bin der Meinung, dass sich etwas ändern muss.“