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Trotz Notbremse: Shoppen bleibt mit negativem Schnelltest möglich

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Von: Philip Maack

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Ab dem heutigen Dienstag gilt im Kreis Soest die neue Corona-Schutzverordnung auf Basis der sogenannten Notbremse. Das hat das Land NRW erlassen, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen mehr als drei Tage über dem Wert 100 liegt.

Warstein – Für Warstein und die anderen Kommunen im Kreis Soest hat das zur Folge, dass ab sofort Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens nur noch mit einem Termin samt negativem Schnelltestergebnis besucht werden dürfen.

Das Ergebnis muss von einer anerkannten Teststelle bestätigt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

„Sind auf alles vorbereitet“

Die heimischen Händler hatten im Vorfeld dieser Verordnung an vielen Stellen im Dunkeln getappt. Zwar kannten sie die Schutzverordnung des Landes am Montagvormittag bereits, der Kreis hatte jedoch angekündigt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine eigene Verfügung zu erlassen. Wann diese aber herauskommt, das wusste niemand. „Wir sind deshalb auf alles vorbereitet“, erzählte Christoph Schmitt-Nüse vom gleichnamigen Glas- und Porzellanladen an der Hauptstraße. Immerhin müsse man ja in der Lage sein, auch kurzfristig auf Änderungen zu reagieren.

Am Nachmittag flatterte die Mitteilung aus dem Kreishaus dann ein, die eine Öffnung mithilfe der Schnelltests erlaubt. Reinhard Puppe, Inhaber eines Spielwarenladens in Sichtigvor und Warstein, ist diesbezüglich allerdings skeptisch. „In unserem Warsteiner Geschäft lohnt sich das gar nicht“, meint er. Er wolle deshalb die nächsten Tage abwarten, wie sich die Kundenfrequenz dort entwickelt. „Vielleicht lassen wir den Laden dann zu.“ Die Filiale in Sichtigvor beinhaltet dagegen noch einen Paketshop, bleibe deshalb wahrscheinlich geöffnet.

„Im Prinzip bleibt alles so, wie es ist“

Peter Eickhoff, Betreiber der Euronics-Niederlassung in Belecke, hatte mit der Entscheidung des Kreises schon gerechnet. „Im Prinzip bleibt für uns alles so, wie es ist“, findet er. „Außer, dass wir am Eingang jetzt eben auch das Vorliegen eines Negativtests kontrollieren müssen.“ Da bei Eickhoff aber ohnehin schon seit Wochen ein Mitarbeiter am Eingang postiert ist, um zu zählen, wie viele Kunden sich im Laden aufhalten, sei dadurch kein zusätzlicher Personalaufwand nötig. „Die Kundenfrequenz wird dadurch aber trotzdem heruntergehen“, so der Belecker Händler und verweist deshalb auf die Bestellmöglichkeiten in seinem Laden. „Das Abholen von Waren kann immerhin weiter ohne Test passieren.“

Doch nicht nur die Geschäfte dürfen laut der Kreisverordnung geöffnet bleiben. Auch Museen müssen nicht schließen. Bernhard Enste, Vorsitzender der Förderer des Hauses Kupferhammer, freut das. Er kündigte an: „Wir werden unsere Ausstellungen auch weiterhin öffnen.“ Die Kletterarena Hillenberg und Minigolfanlagen müssen dagegen schließen, Basis dafür ist aber die zum Wochenbeginn geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Neue Regeln vor Kitas und Schulen

Eine weitere neue Regel des Kreises ist die, dass nun alle Besucher von Kitas und Schulen – das betrifft die dort zu betreuenden Personen, Schülerinnen und Schüler, alle dort Beschäftigten sowie alle, die jemanden dorthin begleiten, bringen oder abholen – 150 Meter rund um die Einrichtung eine Mund-Nasen-Maske tragen müssen. Ob die Stadt Warstein auf diese Pflicht mit Schildern hinweisen wird, bespricht am Dienstagmorgen der städtische Krisenstab.

Wie lange die jetzt erlassenen Regeln gelten, ist jedoch ungewiss. Am Mittwoch berät der Bundestag zur angekündigten bundesweiten Notbremse – mit eigenen Vorschriften. Sollten dabei andere Maßnahmen beschlossen werden als die, die jetzt im Kreis gelten, würde die jüngste Landesverordnung wieder kassiert. „Bundesrecht bricht eben Landesrecht“, erklärt das Josef Pieper, Fachbereichsleiter Bürgerdienste bei der Stadt Warstein gestern. „Uns steht also eine herausfordernde Woche bevor.“

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