Im bisherigen Landschaftsplanentwurf bestehe insbesondere an den Randlagen der Ortschaften diesbezüglicher Anpassungsbedarf, erläuterte Kramme. Der Landschaftsplan dürfe einer geordneten Stadtentwicklung nicht im Wege stehen, heißt es in der Stellungnahme.
Gleiches gelte für Trink- und Abwasser, so Kramme: „Als Stadt müssen wir auch auf die Versorgungsleitungen achten. Wir müssen nicht nur unterhalten, sondern auch erweitern können, wenn das nötig wird.“ Eine Erweiterung sehe der Landschaftsplan aktuell noch nicht vor. Auch hier bestehe Anpassungsbedarf. Verbote der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete müssten auch in Anbetracht von Unterhaltung und Wartung dieser Leitungen modifiziert werden. Gleichzeitig möge auch das verabschiedete Folgenutzungskonzept für den Kalksteinabbau im Stadtgebiet in den Landschaftsplan einfließen.
Und es gehe bei den nötigen Anpassungen auch um Veranstaltungen, die im Geltungsbereich des Landschaftsplanes teilweise schon seit Jahren oder Jahrzehnten stattfinden, für deren Zukunft eine klare Vereinbarung getroffen werden müsse. Es gehe beispielsweise um Schnadezüge, den Hirschberger Kohlenmeiler oder „Strong Viking“ beziehungsweise den „Tüppel“-Skihang, die laut Landschaftsplan zukünftig im Naturschutzgebiet stattfinden. „Eine entsprechende Ausnahmeregelung für diese Veranstaltungen ist zu formulieren und in der Festsetzungskarte als auch in der Entwicklungskarte zu berücksichtigen und in die textlichen Erläuterungen aufzunehmen“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt.
Im Fortlauf der Stellungnahme sind Anpassungen für die einzelnen Ortsteile aufgelistet. In Allagen ist beispielsweise an der Möhnestraße die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer aufgefüllten Freifläche geplant. Das Vorhaben sei bereits bei der Bezirksregierung angefragt, es gebe aber noch Anpassungsbedarf. Die Entwicklungsziele, die der Landschaftsplan für diesen Bereich aktuell vorsieht, sollen vorerst zurückgestellt werden, ehe das Vorhaben geklärt sei. Gleiches gelte für die geplante Photovoltaikanlage am Suttroper Steinrücken.
Auch für den ehemaligen Steinbruch Oberhagen, wo ein Klettergebiet entstehen soll, besteht Anpassungsbedarf. Auch hier sei eine Ausnahmeregelung nötig, weil sich Steilwand und Kletterroute in einem Naturschutzgebiet befinden.
Zudem soll es auch in Zukunft möglich sein, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, weitere Mountainbikestrecken zur bisherigen auszweiweisen, wenn sich der Bereich im Naturschutzgebiet befindet. Das sei als Ausnahme zu formulieren, heißt es in der städtischen Stellungnahme.
„Es wird noch sehr spannend werden, ich kann die weitere Entwicklung noch nicht vorhersehen“, schloss Kramme: „Am Ende ist der Kreis das entscheidende Gremium.“
Alexander Happe, Fraktionsvorsitzender der CDU dankte „für die ausführliche Arbeit“. Er erwarte, dass der Kreis die entsprechenden Anpassung an- beziehungsweise aufnehme.
Aktuell läuft noch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – bis zum Jahresende können Vorschläge, Kritik und Lob gegenüber dem Landschaftsplanentwurf geäußert werden. Anschließend überarbeitet der Kreis den Entwurf, dann gibt es erneut die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Dann folgen eine erneute Beratung im Umweltausschuss, der Beschluss zu den Einwendungen, der Satzungsbeschluss des Landschaftplans und die Mitteilung an die Beteiligten, eher der Plan bekanntgemacht wird und in Kraft tritt. Grundsätzlich dient ein Landschaftsplan als Grundlage für Entwicklung, Schutz und Pflege der heimischen Landschaft. Sprich: Was soll in naher und langfristiger Zukunft mit der Natur passieren? Wo werden Naturschutzgebiete ausgewiesen? Wo und wann gilt beispielsweise besonderer Arten- und Biotopschutz?